Balkon Katzenschutz nötig??

      zitat:
      Der Einbau von Katzenklappen oder das Anbringen von Bal konnetzen ist nur selten im Mietvertrag geregelt. Auch die Ei gentümer einer Wohnung bekommen gelegentlich Ärger mit dem Verwalter, wenn sie ihre Katze an die frische Luft setzen wol len. Daher wird immer wieder prozessiert - mit unterschiedlichen Erfolgen der Katzenhalter.
      Sofern Balkonnetze wieder einfach und ohne Schäden im Mauerwerk zu hinterlassen zu entfernen sind, gelten sie nicht als Eingriff in die Bausubstanz. Somit sind sie ähnlich wie ein Gartenschirm als genehmigungsfrei anzusehen, allerdings nur solange sie nicht die Optik der Schmuckseite verschandeln, urteilen die Richter. Wodurch genau die Schönheit einer Hausfront verschandelt wird, kann nur im Einzelfall entschieden werden. Daher muss der, der ein solches Netz gegen den Willen des Vermieters an bringen will, es tatsächlich darauf ankommen lassen, wie ein Prozess ausgeht. In einem relativ neuen Urteil zog der Kat zenhalter den Kürzeren. Er muss das Netz wieder entfernen, entschied das Amtsgericht Wiesbaden (Az.: 93 C 3460/99 25). Urteile, die das Anbringen eines Katzennetzes als geneh migungsfrei ansehen, ergingen beim Landgericht Hamburg (Az.: 11 S291 188) und beim Amtsgericht Hamburg (Az.:41bC 195/97). Auch der Eigentümer einer Wohnung darf seinen Balkon nicht so gestalten, dass das Erscheinungsbild des Hauses darunter leidet. Sobald er etwas vorhat, das die Miteigentümer in ir gendeiner Weise betrifft, können diese mit einem Mehrheitsbe schluss seine Pläne durchkreuzen. Solche Mehrheitsbeschlüs se der Hauseigentümer lassen sich jedoch genau wie ein Ver mieterverbot gerichtlich anfechten. Auch hier wird das Gericht den Einzelfall beurteilen und wenn man einen katzenfreundli chen Richter vor sich hat, stehen die Chancen bei geschätzten 50 Prozent, dass man den Katzenbalkon einrichten darf.
      Liebe Grüße aus dem schönen Allgäu wüschen Claudi mit Milea&Nina

      Was die Raupe "Ende der Welt" nennt, nennt der Rest der Welt "Schmetterling"...

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      und das:

      Neues Urteil: Ja zum Katzenschutz-Netz !
      Vor kurzem entschied das Amtsgericht Hamburg, dass ein Balkonnetz vom Vermieter zu dulden sei. Dieser hatte die Mieter verklagt, nachdem sie sich geweigert hatten, das Netz zu entfernen, mit dem sie ihren Balkon im ersten Stock gesichert hatten. Die KIage wurde damit begründet, dass das Netz den Gesamteindruck der Häuserfassade in nicht hinnehmbarer Weise beeinträchtige und es daher einen vertragswidrigen Gebrauch der Mietsache darstelle. Das am 17. Dezember 1997 vom Amtsgericht Hamburgverkündete Urteil gibt jedoch den Mietern recht und weist die Klage damit ab (Az.: 41b C 195/97).

      In den Entscheidungsgründen führt das Gericht aus, dass das Anbringen des Netzes deshalb keinen vertragswidrigen Gebrauch darstelle, weil Netz und die Konstruktion, an der es befestigt ist, nicht in die Bausubstanz des Hauses und damit auch nicht in das Eigentum des Vermieters eingreifen. Das Netz wird in diesem Fall von zwei Metallstangen gehalten, die nicht verschraubt, sondern nur zwischen Balkonboden und dem darüber liegenden Balkon geklemmt werden. Im Urteil heißt es: "Der Vermieter darf dem Mieter nicht ohne triftige, sachbezogene Gründe Einrichtungen versagen, die diesem die Nutzung der Mietwohnung als Mittelpunkt seines Lebens und der Entfaltung seiner Persönlichkeit sowie als Freiraum eigenverantwortlicher Betätigung ermöglichen (Oberlandesgericht Karlsruhe WUM 1993, 525,526; LG Hamburg, Urteil vom 17.6.1997, Az.: 316 S 271/96)."

      Ein Mieter darf also seinen zur Wohnung gehörigen Balkon nach seinem Geschmack und seinen Bedürfnissen gemäß einrichten, sofern keine triftigen Gründe dagegen sprechen. Ein solcher Grund könnte zum Beispiel eine optische Beeinträchtigung, Geruchsbelästigung und ähnliches sein. Neben Sonnenschirmen, Blumenkästen, Lampen etc. gehören zu "solchen Einrichtungen (...) auch diejenigen, die dem Beklagten die Haltung von Katzen ermöglichen. Der Kläger hat zwar bestritten, dass die Katzen der Beklagten von der Balkonbrüstung fallen, wenn das Netz beseitigt wird. Eine solche Verhaltensweise von Katzen ist aber offenkundig und entspricht der allgemeinen Lebenserfahrung."

      Zur Frage der optischen Beeinträchtigung hatte sich das Gericht bei einem Ortstermin ein eigenes Bild gemacht. Es gelangte zu dem Schluss, dass das Netz zwar von der Straße her gut zu sehen ist, dies aber nur, wenn man bewusst auf den Balkon schaut. Allein im Vorübergehen an dem Haus fällt auch nach Ansicht des Amtsgerichts Hamburg das Netz nicht auf. Eine nicht hinnehmbare optische Beeinträchtigung sei damit nicht gegeben. Schließlich stellte das Gericht noch fest, dass das Netz durch die Art der Anbringung nicht in die Bausubstanz des Hauses und damit nicht in das Eigentum des Vermieters eingreift.

      Von Tatjana Hahn
      Mit freunnlicher Unterstützung des Katzenschutzbund


      also ich denke, es ist ned schlecht es abzuklären, wenn er es nicht will kann man es hinmachen und sehen was passiert, is aber ein ewiges hin und her denk ich :rolleyes:

      bin nur am überlegen ob ich überhaupt frag oder es erst mal hinmach und abwarte, am ende sagt sie dann nix.... wenn sie was sagt knall ich ihr dieses urteil hin :evil: hab nämli echt kein bock das meine miezen keine luft kriegen :snooty:
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      doch kann er, weil man es eben DOCH sieht.... es ist eben leider so :sad:
      aber wenn man einen ansatzweise netten vermieter hat sollte das doch gehen, man kann auch immer gut damit begründen, wenn man kein netz anbringt kann man nicht lüften ergo: irgendwann schimmel in der wohnung, da is kein vermieter scharf drauf :D wobei er dann wieder argumentieren könnte man kann ja eine fliegentür einbauen... hach ja...

      ich glaub ich mach einfach mal ein transparentes hin und gut. wir sind eh nur 6 parteien. 4 haben katzen, eine einen hund, wir auch bald katzen, also von dem her hoffe ich auf verständnid :rolleyes:

      habe gerade gelesen dass die transparenten anscheinend schlecht sind :eek: wieso???? angeblich weil sie vergilben und dann sieht man sie doch und dadurch reissen sie leichter, deshalb soll man dunkle nehmen...will ich aber ned :snooty: dann bring i lieber alle 2 jahre ein neues an :eh:
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      also ich würde dringend zu einem Katzenschutznetz raten. Man weiß nie ob nicht mal ein Vogel vorbei fliegt und die Katze dann versucht hinterher zu springen.

      Die Teile sind gar nicht mal so teuer, ich habe meines damals bei ebay gekauft für ca. 35 euro (wesentlich billiger als im Zoofachhandel). Die größe vom netz hätte dann locker mal für 2 balkone gereicht. Das Ding hängt nun schon über 2 jahre und hat noch keine schäden obwohl meine zwei da gerne mal reinbeißen.

      Meines ist übrigens schwarz und aus ein paar metern entfernung kann man es nicht mal erkennen das da ein netz hängt.

      Also wie gesagt ich würde wirklich dazu raten und kein Riskio eingehen.
      Katzen lieben Menschen viel mehr als sie zugeben wollen,
      aber sie besitzen soviel Weisheit, dass sie es für sich behalten

      Mary E. Wilkins Freeman
      Und wie ist die echtre Sicherheit damit??
      Ich habe eine katze die erkliimmt alles ,zieht sich regalpfosten hoch ...ist sie auf dem Regal schätzt sie allerdings ab bevor sie springt.
      Wir können leider nicht komplett den Balkon nach oben schützen mit einem Netzt da wir über uns keinen Balkon haben sonder alles offen.
      Wir grübeln parallel dazu immer noch über möglichen Freilauf vom 1 .stock.
      Gibt es da auch Gesetzte bezgl katzentreppe dei vom ersten Stoch an den Balkon der erdgeschossEigentümmerin führt??

      LG coraya..die gerade versucht sich abzulenken
      Also, ich glaube, eine Katzentreppe anzubringen, muss ebenso mit dem Vermieter abgesprochen werden.
      Sieht ja aber optisch ansprechender aus, als wenn der gesamte Balkon vergitter/vernetzt wird.

      Bei Amy müsste demnach ja auch eine Stange mit Sisalumwicklung (à la Kratzbaum) ggenügen oder?
      Ansonsten gibt es noch so lustige Wendeltreppen...
      katzentreppe.info/Bilder/sapperlot03.swf
      Die finde ich ziemlich cool..... !!
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      Balkon Katzenschutz nötig??

      Ich würde es dir auch empfehlen da meine Katze vor 1 Woche aus dem Balkon geflogen ist weil irgendjemand ohne grund angefangen hat wie ein irrer zu Hupen.Und vor Schreck ist sie hochgesprungen aber so ungünstig das sie rausgefallen ist. Ja da stand sie nun 2 Stockwerte weiter unten und guckte mich ganz bedeppert an. So ging ich schnell runter hab sie hochgeholt und als ich dann oben war fauchte sie mich plötzlich 2 mal an udn rannte vor mir weg. Ich dachte mir nur "auch cool" weil ich nicht verstanden hab warum sie mich angefaucht hatte. Joah 10 min später kommt sie wieder und hatt mit mir gekuschelt. Wobei ich sagen musste sie hatte Glück nichtmal eine verstauchen hatt sie davongetragen.

      mfg Andi
      Liebe deine Katze wie dein eigenes Leben.