Der Einbau von Katzenklappen oder das Anbringen von Bal konnetzen ist nur selten im Mietvertrag geregelt. Auch die Ei gentümer einer Wohnung bekommen gelegentlich Ärger mit dem Verwalter, wenn sie ihre Katze an die frische Luft setzen wol len. Daher wird immer wieder prozessiert - mit unterschiedlichen Erfolgen der Katzenhalter.
Sofern Balkonnetze wieder einfach und ohne Schäden im Mauerwerk zu hinterlassen zu entfernen sind, gelten sie nicht als Eingriff in die Bausubstanz. Somit sind sie ähnlich wie ein Gartenschirm als genehmigungsfrei anzusehen, allerdings nur solange sie nicht die Optik der Schmuckseite verschandeln, urteilen die Richter. Wodurch genau die Schönheit einer Hausfront verschandelt wird, kann nur im Einzelfall entschieden werden. Daher muss der, der ein solches Netz gegen den Willen des Vermieters an bringen will, es tatsächlich darauf ankommen lassen, wie ein Prozess ausgeht. In einem relativ neuen Urteil zog der Kat zenhalter den Kürzeren. Er muss das Netz wieder entfernen, entschied das Amtsgericht Wiesbaden (Az.: 93 C 3460/99 25). Urteile, die das Anbringen eines Katzennetzes als geneh migungsfrei ansehen, ergingen beim Landgericht Hamburg (Az.: 11 S291 188) und beim Amtsgericht Hamburg (Az.:41bC 195/97). Auch der Eigentümer einer Wohnung darf seinen Balkon nicht so gestalten, dass das Erscheinungsbild des Hauses darunter leidet. Sobald er etwas vorhat, das die Miteigentümer in ir gendeiner Weise betrifft, können diese mit einem Mehrheitsbe schluss seine Pläne durchkreuzen. Solche Mehrheitsbeschlüs se der Hauseigentümer lassen sich jedoch genau wie ein Ver mieterverbot gerichtlich anfechten. Auch hier wird das Gericht den Einzelfall beurteilen und wenn man einen katzenfreundli chen Richter vor sich hat, stehen die Chancen bei geschätzten 50 Prozent, dass man den Katzenbalkon einrichten darf.
Liebe Grüße aus dem schönen Allgäu wüschen Claudi mit Milea&Nina
Was die Raupe "Ende der Welt" nennt, nennt der Rest der Welt "Schmetterling"...
Was die Raupe "Ende der Welt" nennt, nennt der Rest der Welt "Schmetterling"...
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von „magicmidnight“ ()