Nachwuchs widerwillen

      Nachwuchs widerwillen

      Hallo,

      ich bin neu hier im Forum, hoffe aber, das mir einer von euch vieleicht helfen kann.
      Erst mal zu mir. Ich habe eine kleine Fam. Mann, Kind, Hund und Katze. Wir wohnen in Niedersachsen.

      So, nun zu meinem Problemchen.
      Ich habe eine Hündin (2 Jahre alte), die jetzt das dritte mal Läufig ist.
      Vor ein paar Tagen lief meine Hündin wie jeden Morgen auf unserem Eingezäunten Grundstück.
      Plötzlich ein helles Quitschen. Ich hin und was sehe ich? Der Nachbarshund auf meiner Hündin auf unserem Grundstück ohne Halsband ect.
      Keine Ahnung wie er reingekommen ist, raus kam er jedenfalls nicht mehr.
      Leider konnte ich ihn auch nicht mehr von meiner Hündin scheuchen, da er bereits hing.
      So, nun ist die Frage, wer kommt für die Kosten auf?
      Gibt es soetwas wie Unterhalt für Welpen?
      Habe schon beim Ortnungsamt angerufen, da konnten sie mir aber keine Auskunft geben, ob der Rüdenbesitzer für Kosten aufkommen muß oder nicht.

      Kennt sich einer von euch mit der rechtlichen Seite aus?
      Wenn es drausen passiert wäre, dann ist es klar, das ich selbst Schuld gehabt hätte, aber es war ja auf meinem Grundstück, das kompllet eingezäunt ist. (Mindesthöhe 120cm)

      VG Happyday

      Vielen Dank für eure Hilfe.
      Hallo

      hmm verstehe zwar nicht wie man ne läufige Hündin unbeaufsichtigt draußen laufen lassen kann (selsbt wenn eingezäunt ist, wie man sieht nützt es nix, denn 1,20 m ist auch nix, da komt locker mein 38 cm Terrier rüber) aber nja...

      du weißt ja noch garnicht, ob deine Hündin wirklich gedeckt wurde, dazu musst du 3 wochen warten und dann muss geshcallt werden, ob wirklich was ist.
      Warum soll die Hündin austragen? du kannst die evtl. Trächtigkeit unterbrechen. Spritze dannach oder mechanische ABtreibung.

      Der rüdenbesitzer muss zahlen, aus irgendeien Grund ist der Rüdenbesitzer immer schuld. Selbst wenn der Rüde an der Leine hängt und die Hündin frei herum und es dann zum deckakt kommt... der Rüdenbesitzer muss zahlen
      BARFen ist gefährlich! Meine Hunde jagen mich jeden morgen in die Küche! :wink:
      Nichts ist so gerecht verteilt wie der Verstand, jeder denkt er hat genug davon :D

      RE: Nachwuchs widerwillen

      1. war ich der Meinung, das meine Hündin mit der Läufichkeit durch ist

      2. was hat ein Hund ohne Halsband, Steuermarke, Leine, freilaufend im Wohngegiet zu suchen?

      3. auch das wegmachen kostet Geld und wer kommt für Folgebehandlungen auf, falls etwas schief geht, oder meine Hündin sogar versterben sollte? Die Medikamente haben teils heftige nebenwirkungen.
      1. dann solltest du dich mal besser darüber informieren...

      2. Ausgebüxt, ja aber trotzdem keine Entschuldigung,ich passe selbst in unserem Garten der sehr übersichtlich is und über 2m hoch eingezäunt ist auf...n Rüde lässt sich viel einfallen wenn er erstmal ne läufige Hündin entdeckt hat und "freie bahn" hat..

      3. Vielleicht redest du erstmal mti dem Besitzer des Rüdens? Du wirst ihn sicher kennen wenn du weißt das es der Nachbarshund ist.
      Rüde ausgebüchst, ist natürlich dumm, aber ischerlich nicht das erste und auch nicht der letzte rüde, der ne biege mahct und zu ner unbeaufsichtigten läufigen Hündin wnadert....

      ja das wegmachen kostet geld. ein teil muss der rüdenbesitzer sicher zahlen, aber ein teil auch du.
      welpenaufzucht kostet mehr geld und Hunde haben wir wahrlich genugf
      wo ich dir zustimmen muss. Abtreibung mit Alzanin (Mittel der Wahl) ist nicht empfehlenswert, da es ungeklärte Todesfälle gibt nach der Behandlung damit.
      Würd auch eher zur mechnaischen Abtreibung raten. da ist nur das Narkoserisiko, was bedeutend geringer ist.
      Deine Hündin kann genauso gut während der Geburt sterben oder andere geburtskomplikationen haben.

      Wart erstmal nen Sonografiebefund ab, meld es deiner Versicherung und sprech mit den Rüdenbesitzer!

      Du bist nicht unschuldig an der Situation, shcieb nicht alles auf den Rüden
      BARFen ist gefährlich! Meine Hunde jagen mich jeden morgen in die Küche! :wink:
      Nichts ist so gerecht verteilt wie der Verstand, jeder denkt er hat genug davon :D
      Hallo,

      eine vom Hundehalter unerwünschte Deckung seiner Hündin stellt eine Tiergefahr im Sinne von § 833 BGB dar. Sollte es dadurch zur Trächtigkeit kommen, ist der Halter des Rüden gegenüber dem Halter der Hündin zu Schadensersatz verpflichtet (der Deckakt wird rechtlich gesehen als Sachbeschädigung eingestuft). In einem entsprechenden Urteil haben Richter allerdings ausgeurteilt, dass im Rahmen der Schadensminderungspflicht der Hundehalter eine Abtreibung vornehmen lassen muss (Landesgericht Kassel, Az. ZfS 81263/95).

      Unterhalt usw. gibt es also nicht, es können nur die Kosten eines Abbruchs verlangt werden.