Es hätte etwas passieren können...

      Es hätte etwas passieren können...

      Huhu ihr,

      vielleicht könnt ihr die situation beurteilen, wie das Versicherungstechnisch gewesen wäre (wer war schuld?). Ich schildere euch mal die Situation von heute Nachmittag:


      2 Mädchen im Alter von 6 Jahren "leihen" sich gelegentlich von jemanden aus unseren Dorf einen kleinen Hund aus, und führen ihn dann ohne Aufsicht des Besitzers oder sonst einen Erwachsenen Gassi. Der Hund ist als aggressiv gegenüber anderen Hunden bekannt.
      Die Mädchen wissen ziemlich wenig über Hunde und deren Verhalten, und können wie es in dem alter entsprechend ist, Gefahrensituationen nicht einschätzen.
      Als die Mädchen dann heute Nachmittag mit dem geliehenen Hund, alleine an unserem Hof vorbeiliefen, kreischten sie den Namen unseres Hundes Jessy.
      Die sprang natürlich sofort auf und rannte auf die Mädchen und den Hund zu, wie es zu erwarten war.
      (Anmerkung: Normalerweise kann Jessy allein nicht aus dem hof raus, da das tor verschlossen ist. Allerdings war meine Mutter heute mit Jessy drausen und daher war das Hoftor auf).
      Natürlich ging Jessy auf den Hund los - war natürlich vorprogrammiert. Jessy packte, nach kurzem Knurren beider Hunde, den kleinen Hund am Hals (Genick?).
      Natürlich schritt dann meine Mam sofort ein und nahm dann Jessy weg (was auch ohne Probleme ging, denn schließlich ist Jessy eigentlich ein sehr friedliches, gutmütiges Wesen).

      Ich kann es einfach nicht glauben wie verantwortungslos man sein kann - der Besitzer dürft eigentlich wissen, das sein Hund aggressiv gegen andere Hunde reagiert und auch gerne dann zuzwickt.
      Nur weil der Hund kinderfreundlich ist, heißt das noch lange nicht das man 6 jährige mit ihm ALLEIN im Dorf Gassi gehen schicken kann.

      Ich werde gleich morgen den Besitzer darauf ansprechen, und auch zu der Mutter der Kindern etwas sagen.

      Wie wäre der Fall eigentlich versicherungstechnisch hinausgegangen, wenn Jessy den anderen Hund wirklich richtig gebissen hätte?

      lg chicka
      boa das is ja krass.
      wie das versicherrungstechnisch ist kann ich nicht sagen.
      aber ich glaub das ihr Zahlen hät müssen :think:
      aber die Profis können dir das bestimmt sagen :D

      aber grass find ich das dass die Besitzerin den Hund ohne aufsicht überhaupt den Kindern mitgegeben hat.
      ich lasse nicht mal meine kleine Schwester (8J) mit meiner Sandy alleine
      gehen. obwohl ich weiß das Sandy sich nicht mal wert wen sie angegriffen wird.und auch schön an der Leine geht.

      Das kann sein das die mutter garnicht wusste das die Kinder den Hund ausleihen.

      es ist ja nicht so das nur den Hunden etwas passieren hät könnten,
      es hät ja auch einer von den kindern sein können.
      Liebe Grüße Hoppel&Sandy

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „Hoppel&Sandy“ ()

      Wir wohl so sein das ihr hättet zahlen müssen. Der andere Hund war angeleint, die Mädchen kann man nicht belangen und der andere besitzer wär wohl wegen fahrlässigkeit belangt worden.
      Somit wärd ihr meiner meinung nach beide angekreidet worden.
      shizo

      Ein kleiner Einblick in meinen Zoo .................. i'm not deaf, i'm ignoring you
      Ja ich denke auch das ihr hättet Zahlen müssen, kommt auf die Leinenzwangbestimmungen an und vorallem hat euer ja zugepackt ;) .

      Ich verstehe aber deinen Unmut, hier laufen 6-12 Jährige mit Großen und kleinen Aggressiven und wüstigen Hunden rum.
      Und die Stadt unternimmt erst etwas wenn eines der Kinder totgebissen wurde.
      www.hundemix.de.vu
      Hallo, chicka!

      Ohne die Vorgeschichte oder die Begebenheit an sich zu berücksichtigen, zahlt bei Schäden durch den Hund immer der Halter, dessen Tier den Schaden verursacht hat (Gefährdungshaftung). Hätte Dein Hund beim anderen Hund eine Verletzung verursacht, die tierärztlich versorgt werden musste / wurde, hättest Du zahlen müssen.

      Man könnte - aber in diesem Fall eher schlecht - grobe Fahrlässigkeit (vielleicht sogar Mutwilligkeit?) der anderen Partei geltend machen. Da Dein Hund ja ohne Deine Einwilligung lautstark und befehlend gerufen, der eigene Hund nicht ausreichend in seinen Reaktionen eingeschätzt wurde.

      Aber selbst im günstigsten Falle massiven Fremdverschuldens, wenn Du etwa nachweisen kannst, dass eine geschädigte Partei Deinen Hund vorher getreten, geschlagen und gewürgt hat, bleibst Du als Halter immer noch mindestens auf 50% der anfallenden Kosten sitzen (Ein "Hoch!" auf unsere Gesetze ...!). :sick:

      Da aber das Hoftor nicht geschlossen, der Hund nicht überwacht, nicht angeleint oder anderweitig ausbruchssicher untergebracht war, könnte eher noch DIR Deine Versicherung die (komplette) Erstattung eines angefallenen Schadens streitig machen.

      Servus
      age
      Hallo!

      Bestünde evtl. die Möglichkeit noch die Verletzung der Aufsichtspflicht geltend zu machen, wenn die Mädchen erst 6 Jahre sind und mit einem fremden Hund Gassi gehen?

      Das finde ich schon sehr fahrlässig, denn man könnte durchaus argumentieren, dass die Mädchen in solchen Situationen völlig unfähig sind richtige Entscheidungen zu treffen, ohne Hund entstünden solche Situationen vielleicht gar nicht.

      Ciao Mimi
      ..........
      Ach ja, habe ich ganz vergessen!

      Chicka, ich würde NICHT zu dem Besitzer rennen. Am Ende geht er noch nachträglich zum TA und schiebt Dir die Schuld in die Schuhe.

      Wenn keine Zeugen in der Nähe waren, außer die kleinen Mädchen und der Hund äußerlich nichts hatte, lass es.

      Sollte der Besitzer Dich ansprechen, kannst Du alles abstreiten, denn es stünden dann die Aussagen von zwei kleinen Kindern, gegen die einer Erwachsenen.

      Ciao Mimi
      ..........
      Hallo, Mimi!

      So wie chicka die Mädchen und den von ihnen ausgeführten Hund beschreibt, könnte man möglicherweise einen Paragraphen der Straßenverkehrsordnung bemühen:

      StVO, § 28, Tiere
      (1) Haus- und Stalltiere, die den Verkehr gefährden können, sind von der Straße fernzuhalten. Sie sind dort nur zugelassen, wenn sie von geeigneten Personen begleitet sind, die ausreichend auf sie einwirken können.


      An der Haftungsfrage wird dies aber in diesem Fall wenig ändern ...

      Servus
      age
      hab ich mir fast gedacht das wir Schuld hätten..

      Das kann sein das die mutter garnicht wusste das die Kinder den Hund ausleihen.

      doch, die wusste das natürlich.

      Ich glaube meine Mam hat schon mit der Mutter der Kinder geredet und die wird jetzt bestimmt auch nicht mehr erlauben, dass die beiden mit dem Hund alleine Gassi gehen.

      Danke für eure Antworten!

      Lg