hundeführerschein

      hundeführerschein

      hallo!

      über die herbstferien passe ich auf den hund von guten bekannten auf. es handelt sich hierbei um einen labrador. meine eltern meinten nun , ich könnte das nicht so einfach machen, ich bräuchte einen hudeführerschein. wenn ich mit dem hund rausgehen würde und das ordnungsamt würde mich anhalten, müsste ich ordnungsgeld zahlen.
      ich habe selber einen hund einen BAN. der ist 33 cm hoch und 18 kg schwer. wie verhält es sich überhaupt hier in nrw mit hundeführerscheinen? ist das pflicht? müssen meine bekannten nun ihre reise nach teneriffa absagen?

      freue mich über antwort!

      nicole
      Nein, also du brauchst keinen Hundeführerschein, der ist auch für Hundehalter keine Pflicht. Du kannst auch einfach mal Googlen, nach der Landeshundeverordnung für NRW.
      Bezüglich des Leinenzwangs.

      Wenn man Hunde sittet oä sollte man zur absicherung einen Vertrag aufsetzen bezüglich der Versicherung und Haftung falls etwas passiert.
      :wink:Ansonsten brauchst du dir da keine Gedanken machen.

      LG
      www.hundemix.de.vu
      Hallo, schnullipuck!

      Zu den Regelungen in NRW möchte ich nichts sagen. Doch für einen möglichen Schadensfall solltest Du Dir noch Gedanken machen.

      In Deinem Falle wirst Du zum "Tieraufseher" - wie der Gesetzgeber Deine Rolle nennt. Nicht jedoch zum TierHALTER! Im Schadensfalle haftest Du und der Hundehalter gesamtschuldnerisch. Die geschädigte Partei kann sich den Schaden also von Dir oder dem Tierhalter (Eigentümer des Hundes) ersetzen lassen.

      Selbst wenn der Hundehalter eine Hundehaftpflichtversicherung abgeschlossen hat, ist deshalb Vorsicht geboten! Allein wohin (an welche Person, an Dich als Tieraufseher oder den Tierhalter) die Regressforderung des Geschädigten gerichtet ist, kann dann im Einzelfalle darüber entscheiden, ob - trotz bestehenden Versicherungsschutzes! - die Versicherung einspringt oder Du möglicherweise auf mehreren Tausend € Schaden sitzen bleibst.

      Gut, wenn der HundeHALTER mit Dir befreundet ist, wird er Dir den Schaden ersetzen. Nur möglicherweise wird er durch diese Klauseln selbst überrascht, übergibt Dir den Hund zur Pflege, vertrauend darauf, dass seine Versicherung ohnehin jeden Schaden übernehme.

      Dazu wäre mit dem Versicherer des Hundes ein klärendes Gespräch vorab sinnvoll.

      Servus
      age
      Hallo!
      Ich würd es nicht so drastisch ausdrücken wie age, aber im Grunde hat er/sie schon recht. Selbst wenn es gute Freunde von dir sind, solltet ihr einen kleinen Vertrag machen, wo ihr festlegt, dass die Halter für Schäden haften, die der Hund verursacht, auch wenn du auf ihn aufpasst. Wahrscheinlich wird ja eh nix passieren, wir wollen ja nicht den Teufel an die Wand malen, aber bei Geld hört die Freundschaft auf, das weiß man ja...
      Einen Hundeführerschein brauchst du übrigens nicht. Zumindest nicht in NRW.LG, Melanie
      Ein Hund wird niemals den Bissen vergessen, den du ihm gegeben hast, auch wenn du später 100 Steine nach seinem Kopf wirfst.
      Hallo!

      Ich glaube es ging nicole weniger darum wer haftet wenn was passiert als darum ob sie einfach so mit dem Hund spazieren gehen darf...

      Also du brauchst keinen Hundeführerschein! Da kannst mit jedem Hund spazieren gehen wie du willst!
      Du solltest du nur darauf achten wegen des Leinenzwanges, d.h. in Parks oder so darf ein Hund dieser Größe nur auf ausgewiesenen Plätzen ohne Leine laufen, da es nicht dein Hund ist und ich nicht weiß ob er auf dich hört solltest du gut überlegen und selber entscheiden ob du ihn überhaupt ableinst oder das mit den Besitzern abklären ob du darfst.
      Ansonsten viel Spaß!

      Gruß aus NRW
      Dass Dir ein Hund das Liebste sei,
      sagst Du, o Mensch sei Sünde,
      Der Hund blieb mir im Sturme treu.
      Der Mensch nicht mal im Winde.
      hallo!

      danke für die zahlreichen antworten.
      ja genau es ging mir eher darum ob ich mit dem hund spzieren gehen darf. ich habe selber einen hund einen basset, der ist aber nicht sehr groß. und mein vater machte mich verrückt mit seinen : wenn der größer ist als 40 cm schulterhöhe brauchst du dafür einen hundeführerschein. meine eltern haben inen collie; einen ziemlich großen sogar. meine eltern meinten ich dürfte auch nicht mit ihm spazieren gehen, weeeeeeeeeeeil der ja so groß ist. meine eltern haben übrigens keinen hundeführerschein, aber den brauchen sie ja auch nicht, weil sie schon immer hunde hatten. o-ton.
      ich habe hier auch schon mal eine woche einen american stafford gehabt. der hatte maulkorbbefreiuung, war in der hundeschule und alles was man sich so vorstellt. er war ein absoluter " KAMPFSCHMUSER"
      ich habe nichts, aber auch gar nichts agressives an diesem hund feststellen können. er hat sich suuuper mit meinem verstanden, ist toll an der leine gelaufen usw. aber wenn man mit einem solchen hund spazieren get, wechseln die leute die strassenseite, eltern nehmen ihre kinder auf den arm und andere hundebesitzer laufen panisch mit ihren hunden weg. ich fands sehr traurig. und da ist eben die diskussion mit dem hundeführerschein aufgekommen. na ja jetzt kann ich meinem vater ja kontra geben!