hund aus dem tierheim....

      hund aus dem tierheim....

      hallo :wink:
      ich habe da mal eine Frage.. und zwar habe ich von einem Bekannten mal gehört, dass wenn man sich einen Hund (oder allgemein ein Tier) aus dem Tierheim holt, keine Hundesteuer und auch keine Tierarztkosten bezahlen muss.. :think: Weiss darüber jemand von euch bescheid? Würde mich echt mal interessieren ob das wirklich so ist. :eh:

      ganz viele liebe Grüße, Angi
      ..........

      RE: hund aus dem tierheim....

      Wer hat denn sowas verzapft? Dies gilt eventuell bei Pflegestellen - da werden TA Kosten nach Absprache meist vom Verein übernommen - aber lieber wäre es denen auch, wenn die Pflegestelle zahlt.
      Allerdings braucht man für einen Pflegehund keine Steuer zahlen, da der Hund ja kein Privathund in dem Sinne ist, sondern von der FAmilie nur auf die Vermittlung vorbereitet wird und "Eigentum" des Tierschutzvereines/Tierheimes etc. ist.

      Bei meinen Hunden stand im Info-Blatt sogar extra dabei, dass man seinen Hund spätestens nacvh drei Monaten anmelden muss.
      Zitat Dr. Dorit Feddersen-Petersen "Wo das Beziehungsgefüge stimmt, funktioniert das aufeinander bezogene Verhalten - und die Leine ist eigentlich überflüssig"
      frag einfach mal bei der hundesteuerstelle nach. bei uns ist es zb so, daß du nur noch ein viertel der steuer bezahlen mußt, wenn du ein hund aus dem tierheim holst. das wird von bundesland zu bundesland unterschiedlich sein.

      gruß
      Roseanne
      Wer den Kopf in den Sand steckt, muss mit einem Tritt in den Hintern rechnen ;)

      RE: hund aus dem tierheim....

      Hallo!


      Original von angi91
      und zwar habe ich von einem Bekannten mal gehört, dass wenn man sich einen Hund (oder allgemein ein Tier) aus dem Tierheim holt, keine Hundesteuer und auch keine Tierarztkosten bezahlen muss..

      Daß man keine Tierarztkosten für einen Hund aus dem Tierheim bezahlen muß, das habe ich noch niemals gehört.
      Es gibt da aber eine Ausnahme.
      Es gibt Tierheime (meist größere), die behandeln einen (chronisch) kranken Hund in ihrem eigenen Labor... äh in ihrer eigenen Praxis unentgeltlich. Das gilt aber sicherlich nur für die bereits bestehende Erkrankung.

      Was die Steuern angeht, wird es je nach Gemeinde unterschiedlich gehandhabt.
      Es kann durchaus sein, daß wenn Du in Dorf A lebst, zwei Jahre keine Hundesteuer bezahlen mußt, lebst Du aber in Dorf B wenige Kilometer entfernt, mußt Du von Anfang an den vollen Satz entrichten.
      Wenn das Tierheim eine Homepage hat, dann werden sie das sicher nicht geheim halten.
      Komplizierter wird es, wenn Du den Hund nicht vom örtlichen Tier nimmst. Vielfach gilt die Steuerbefreiung nur, wenn das Tier von Tierheim der Gemeinde stammt.

      Hundesteuer ist Sache der Gemeinden!
      Am besten frage bei Eurem Ordnungsamt nach!


      Das Gesagte gilt natürlich nur für eine endgültige Vermittlung, nicht für eine Pflegestelle!


      Thallus.


      P.S.: Anmelden mußt Du Deinen Hund in spe auf jeden Fall, ob die Gemeinde Geld dafür haben will oder nicht!