Züchter Vetrag so i.Ordnung.??

      Züchter Vetrag so i.Ordnung.??

      Hallo an euch alle!
      Ich weiß, es gibt schon ein paar dieser threads, aber die habe ich gelesen und einge fragen sind noch offen.
      Ich habe mich entschieden, einen kleinen norweger bei mir aufzunehmen. den vertrag habe ich jetzt zugeschickt bekommen und da ich auf diesem gebiet neuling bin, habe ich zu diesem noch einige kleine fragen. und zwar:
      1,In dem Vertrag steht, dass die Züchterin ihn wann immer sie möchte besuchen kann - ist das normal? wird das so gemachrt? Finde ich etwas komisch.
      2, sie kann ihn mir wieder weg nehmenm wenn, aus ihrer sicht, ich ihn nicht richitg halte ( was ich ja nicht vorhabe) - ich kann doch nciht das viele geld ausgeben und dann kann sie ihn mir einfach wieder wegnehmen, wenn sie meint, er wäre nciht gut gehalten!? das ist doch ansichtssache? manche machen das KaKlo 2 mal am tag sauber, andere alle 3 tage...
      3, wenn mein kleiner eine krankheit hat, kann sie ihn auch zrücknehmen und mich muss trotzdem die arztkosten dafür zahlen.
      Dann kommen die übnlichen klauseln, von wegen kein freilauf draußen, nicht züchten, nicht verkaufen etc...
      Bitte seht diese frage nicht so an, als wenn ich meinen kleinen nivht gut behandeltn will! ich würde halt nur gerne wissen, was ich da unterschreibe. grundsätzlich finde ich den vertrag gut, aber diese 3 punkte haben mich etwas irritiert!
      Sorry, dass es so ein langer text geworden ist, über antworten freue ich mich!! :)
      Danke schonmal
      gruß piewie
      Liebe Grüße Piewie
      Warum denn kein Freilauf draußen?
      Kenne mich bei Katzen mit sowas nicht aus, aber bei Pferdekaufverträgen steht sowas nicht drin. Sowas öffnet dem Züchter ja alle Türen, er kann dir den Norweger dann einfach wegnehmen und an jemand anders verkaufen und somit seine Geschäfte machen!?
      Hört sich für mich sehr nach einem Knebelvertrag an, aber in Deutschland herrscht ja schließlich Vertragsfreiheit und alles was nicht sittenwidrig ist, ist rechtens. Von daher würde ich mir überlegen, was ich da so unterschreibe. Lasse mach aber gerne eines besseren belehren!
      LG
      Jenny
      Kommt mir sehr komisch :eek: vor. Dass die Züchterin sich mal überzeugt davon, dass es dem Kleinen gut geht, das ist okay. Aber sie kann ihn dir nicht einfach wegnehmen, das Eigentum (= Norweger) geht doch beim Kauf über zur dir. Du bist doch dann rechtlich nicht nur der Besitzer? Bin etwas entsetzt. Dass du den Kleinen als sogenanntes Liebhabertier (darf nicht zur Zucht eingesetzt werden) kaufst, ist ok. Allerdings ist der Preis geringe als bei einem Tier, dass zur Zucht eingesetzt wird. Ehrlich gesagt: Wende dich mal an einen anderen Züchter und frag mal nett nach, ob dieser Vertrag üblich ist. Ich halte ihn leider für ein bisschen unseriös. :confused:

      Gruß :smile:
      Kitty74 m. M-Team ( :evil:Monster-Team: Muckel, Maya u. Miezi)
      PS:
      - kann ein Züchter festlegen, dass das Tier keinen Freilauf haben darf?? GLAUBE ICH NICHT.
      - es kann nicht wahr sein, dass du die Arztkosten trägst und die Züchterin den Kleinen wegholt (Unsinn!!! :doh:), du bist doch dann die Besitzerin!!!
      - Hol dir mal Rat bei einem Experten (Jurist), nicht dass du nachher nur Angst haben musst, dass der Kleine mal krank wird oder dauernd Besuch vor der Tür steht...

      Meld dich bitte mal, wenn es was Neues gibt. Ich würde gerne wissen, wie du dich jetzt entscheidest. Willst bestimmt nicht auf das Fellknäuel verzichten?!!! :lol:
      Kitty74 m. M-Team ( :evil:Monster-Team: Muckel, Maya u. Miezi)
      Hallo ihr beiden!
      Danke erstmal für eure antworten. auf ihn verzichten möchte ich eigentlich nicht mehr aber ich möchte auf jeden fall wissen, was ich da unterschreibe. vielleicht klärt uns ja noch jemand auf, der vielleicht ein wneig ahnung hat was juristisch drin stehen darf und was nciht?
      liebe grüße piewie
      Liebe Grüße Piewie
      Also, die Sache, dass die Züchterin dir die Katze wegnemen darf, wenn sie nicht artgerecht gehaten wird- ist so eigendlich in Ordnung.

      Ich würde an deiner Stelle aber daruf bestehen, dass "artgerecht" genau definiert wird! Z.B. Artgerecht im Sinne des Tierschutzgesetzes!


      Ich bin aus dem gleichen Grund Veganer,
      aus dem ich kein Kannibale bin.
      2, sie kann ihn mir wieder weg nehmenm wenn, aus ihrer sicht, ich ihn nicht richitg halte ( was ich ja nicht vorhabe) - ich kann doch nciht das viele geld ausgeben und dann kann sie ihn mir einfach wieder wegnehmen, wenn sie meint, er wäre nciht gut gehalten!? das ist doch ansichtssache?
      3, wenn mein kleiner eine krankheit hat, kann sie ihn auch zrücknehmen und ich muss trotzdem die arztkosten dafür zahlen.
      kein freilauf draußen, nicht züchten, nicht verkaufen


      wenn man das so liest, dann frag ich mich warum der züchter die katze überhaupt abgibt.

      schon komisch.....

      aber der züchter hat denke ich mal ein recht zur vorkontrolle und er darf auch bei dir vorbei kommen soviel wie ich weis, aber das tier wieder weg nehmen wenn ihm die wohnung oder ähnliches nicht passt. :eek:oder wenn er krank ist, den absatz find ich ja dreist, was stellt sich denn der züchter da vor.wenn es dem tier gut geht sollte es doch da bleiben???!!!


      das mit dem freilauf, naja es ist eine rasskatze, diese werden sehr gern geklaut, und es gibt viele gefahren für sie. kann sein das der züchter angst hat das ihr was passiert.


      zum thema züchten, grundsetzlich kann man das nicht untersagen oder liege ich da falsch.ist das nicht blos bei liebhabertieren so?? :think:

      das verkaufen solcher tiere an andere , da sollte man dem züchter vielleicht rückmeldung geben, da es dem tier ja weiterhin gut gehen soll. hab auch schon gehört das man das tier auch an den züchter zurück geben kann wenn es nicht klappt oder ein anderer grund vorliegt.

      ich würd z.B. lieber das tier an den züchter zurück geben bevor es in schlechte hände kommt
      Hi Pikabi,

      ansich haben fast alle Züchter ähnliche Verträge und behalten sich meist vor, das Tier wieder zuholen, wenn etwas gravierendes nicht stimmt. So etwas wie hier z.B. : langstteichs.de/news4-100.html

      Man zieht seine Kitten ja nicht liebevoll auf, investiert auch viel Geld in sie (meist bei weitem mehr, als durch den Verkaufspreis wieder rein kommt..........zumindest bei seriösen Züchtern), um sie dann wie oben Enden zu sehen.

      Wie es aber bei Krankheiten aussieht, das weiß ich nicht. Ich frage mich, wie ein Züchter das feststellen will? Ich meine, wenn der Käufer den Züchter nicht informiert........... :think:

      Das besuchen wann immer sie möchte ist ziemlich übertrieben! Kann man als Züchter auch kaum umsetzen, da nun wahrlich nicht alle Tiere im näheren Umfeld vermittelt werden. Ich hab mich vor kurzem in eine Norwegerin aus Wiesbaden verliebt, das wären von mir aus über 5Std. Autofahrt hin und auch wieder zurück, ich glaube kaum, dass das ein Züchter unangemeldet macht. Ich glaube, dieser Punkt soll einfach als Abschreckung dienen. So das man das Tier auch ja gut hält (was man ja eh tut), denn es könnte ja mal klingeln :wink:
      Funktioniert beim TH ähnlich. Als ich meine Mäuse letzten Nov. holte, sagten die mir auch, dass jemand unangemeldet vorbeikommen würde und so war's auch. Aber danach hab ich nie mehr was gehört. Ich darf meine TH Katzen ja auch nicht weiter verkaufen/Vermitteln und wenn ich umziehe muss ich das TH informieren. ich habs getan, nur wer macht das? Die haben weder die Zeit, noch das Geld alles zu überprüfen. Aber so hält man vielleicht von vornerein unseriöse Interessenten ab.

      Das Rassekatzen nicht in Freigangshaltung vermittelt werden ist leider weit verbreitet. Aber auch von Züchter zu Züchter verschieden. Da hat man der mehr Glück bei Liebhabertieren.

      Falls du noch sehr unsicher mit dem Vetrag bist, dann frag doch mal bei eurer Verbraucherzentrale nach, die kennen sich damit sicher aus oder wie schon hier erwähnt, einem anderen Züchter zeigen, doch pass da lieber auf, denn die kennen sich meist untereinander :wink:

      Lieben Gruß
      Jasmin


      P.s.: Der Link oben, die eigentliche Seite, das sind meine absoluten Traumcoonies..........aber da darf ich mich wohl dumm und dösig zahlen und ganz weit hinten anstellen :sad:
      Hallo Ihr alle!
      Danke für eure Antworten, jetzt wo ihr mich ein wenig aufgeklärt habt, bin ich doch schon etwas beruhigter und schlauer.
      @jasmin: ich hole den kleinen auch von 290 km weit weg, denke auch nicht, dass die züchterin den weiten weg fahren würde nur um ihn zu sehen. eigentlich dürfte ich auch keine befürchtung haben, da ich ihn natürlich richtig versorgen und verwöhnen werde.
      ok, ich denke ich wrde nochmal eine nacht drüber schlafen und den vertrag dann unterschreiben - denn eigentlich will mich ohne den kleinen gar nciht mehr. habe ihn zwar noch nicht, aber ich freue mich shcon son auf ihn! :biggrin: würde ja auch ein bild reinstellen, aber mss erstmal rausfinden wie das geht. ;)
      viele liebe grüße und danke
      piewie
      Liebe Grüße Piewie

      RE: Züchter Vetrag so i.Ordnung.??

      Original von Pikabi
      1,In dem Vertrag steht, dass die Züchterin ihn wann immer sie möchte besuchen kann - ist das normal? wird das so gemachrt? Finde ich etwas komisch.

      Ja das ist üblich. Allerdings steht dem gegenüber die Unverletzlichkeit der Wohnung, im Streitfall ist das wohl eher Glücksache wer recht bekäme... Du kannst versuchen das durch etwas genauere Angaben etwas ein zu schränken, einfach um zu vermeiden, daß die Frau dann alle zwei Woche zu jeder Tag- und Nachtzeit auf der Matte steht...

      2, sie kann ihn mir wieder weg nehmenm wenn, aus ihrer sicht, ich ihn nicht richitg halte ( was ich ja nicht vorhabe) - ich kann doch nciht das viele geld ausgeben und dann kann sie ihn mir einfach wieder wegnehmen, wenn sie meint, er wäre nciht gut gehalten!? das ist doch ansichtssache? manche machen das KaKlo 2 mal am tag sauber, andere alle 3 tage...

      Das ist ein Punkt der auf jeden Fall klarer geregelt werden sollte, bei unterschiedlichen Ansichten ist Streit da vorprogrammiert. Wie Du schon selbst sagst, da gehts mit kleinen Grundsätzlichkeiten los kompliziert zu werden. So pauschal und nach dem Motto: wenn der Kater Leckerchen bekommt die nach Meinung der Züchterin nicht passabel sind kann sie ihn wegholen geht das nicht. Ein Vertrag unterliegt immer in erster Linie dem BGB und in zweiter dem Inhalt, sowas wäre mit Sicherheit unwirksam.

      3, wenn mein kleiner eine krankheit hat, kann sie ihn auch zrücknehmen und mich muss trotzdem die arztkosten dafür zahlen.

      Ist das ein Leihvertrag, ein Übernahmevertrag, ein Pflegevertrag oder ein Kaufvertrag? Das Tier geht in Deinen Besitz über, wenn sie das Besitzverhältbis auflöst ist das Tier aus Deinem Recht und Deiner Pflicht - zahlen muss sie dann selbst.

      Wenn Du eine nötige Behandlung verweigerst ist das natürlich was anderes, schon aus Sicht des Tierschutzgesetzes.

      Dann kommen die übnlichen klauseln, von wegen kein freilauf draußen, nicht züchten, nicht verkaufen etc...

      Alles sinnvoll und üblich.

      Ich finde es sogar sehr gut, wenn man sich vorher Gedanken macht und nicht blind alles unterschreibt. Erpresserische Tendenzen, Rechtsbeugungen und unerfüllbares muss keiner unterschreiben. Außerdem ist ein guter Vertrag im Sinne beider Parteien - vor Gericht mit Anwälten herumstreiten weil ein Vertrag unklar ist und gerichtlich ausgelegt werden muss ist teuer, dauert lang und hilft dem Tier nur selten (wenn es z.B. akut krank ist und zurückgeholt werden soll)...

      Grüße
      Tina
      Hallo Tina und alle anderen!
      Im vetrag steht,dass es ein kaufvertrag eines liebhabertiers ist und sie aber ein eigentumsvorbehalt hat: "Für den Fall, dass der käufer eine artgerechte haltung des erworbenen tieres nciht gewährleisten kann, geht der kater in das eigentum der verkäuferin zurück:"
      "Sollte bei einer rückübereignung tierarztkosten anfallen, die aufgrund der verwahrlosung(ist das ermessenssache??, wann ei tier verwahrlost??) des tieres durch den käufer entstanden sind, so haftet dieser dafür bis zur vollen rekonvaleszenz des tiere in voller höhe."
      Nur ein paar zitate aus dem vertrag, vielleichtr versteh ich ihn auch einfach nciht richitig. bin aber durch einen vorfall in der vargangenheit sehr vorsichtig mit verträgen geworden und möchte lieber immer mehrere meinungen haben, bevor ich was unterschreibe.
      also, wenn ich einige sachen noch regele, könnte ich ihn unterschreiben und es ist ein "normaler" vertrag!?
      Danke für die liebe hilfe
      liebe grüße piewie
      Liebe Grüße Piewie
      Original von Pikabi
      Hallo Tina und alle anderen!
      Im vetrag steht,dass es ein kaufvertrag eines liebhabertiers ist und sie aber ein eigentumsvorbehalt hat: "Für den Fall, dass der käufer eine artgerechte haltung des erworbenen tieres nciht gewährleisten kann, geht der kater in das eigentum der verkäuferin zurück:"
      "Sollte bei einer rückübereignung tierarztkosten anfallen, die aufgrund der verwahrlosung(ist das ermessenssache??, wann ei tier verwahrlost??) des tieres durch den käufer entstanden sind, so haftet dieser dafür bis zur vollen rekonvaleszenz des tiere in voller höhe."


      Hi Piewie,

      zu dem ersten Zitat von dem Vertrag : Es müsste klar geklärt werden (schriftlich!), was die Züchterin für artgerechte Haltung hält und welche nicht. Danach muss man sich ja auch richten können. Nicht das sie doch einmal zu besuch kommt und auf einmal der Meinung ist, dass die Katze bei dir nicht artgerecht gehalten wird und sie einfach wieder mitnehmen (solche Dinge soll ja geben) will. Der Passus enthält für mich einfach zu viel Ermessensspielraum.

      Zu dem zweiten Zitat: Das hatte TinaFü schon gut erklärt und so würde ich es auch sehen. Wenn du einen Kaufvertrag unterschreibst, ist es dein Tier, du bist für das Tier, die artgerechte Haltung, die TA-Kosten etc. verantwortlich und erfüllst somit deinen Teil des Vetrages. Wenn die Züchterin nun das Tier zurück nimmt, dann denke ich mal, dass sie dir nicht die TA-Kosten aufbürden kann (berichtigt mich gerne, würde mich persönlich nämlich auch interessieren). Das klingt alles irgendwie schwammig, so als wenn sich die Dame für alle Eventualitäten (zu ihrem Vorteil) absichern will und es so auslegen kann, wie es ihr beliebt.

      Ist das eigentlich ein Vertrag, der so generell benutzt wird oder den die Züchterin selbst so erstellt hat? Würde mich interessieren, ob das einfach jeder nach seiner Fasson zusammenbasteln kann oder ob man da eben nicht einen (gesetzlich abgesicherten) Vordruck nehmen kann, der in etwa ähnliche Aussagen enthält, aber klar definiert und gesetzlich abgesichert.

      Da musst du wohl aus dem Gefühl heraus entscheiden, ob du dich auf diese Vetragsbedingungen einlassen möchtest. Wer weiß, wie oft diese Zitate oben aus dem Vetrag mal angewendet werden mussten, aber sicher fühlen sollte man sich natürlich schon.

      Lieben Gruß
      Jasmin

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „Fiebi“ ()

      Ich habe mal die eine Seite meines einen Kaufvertrages fotografiert.(wobei mir aufgefallen ist das das Datum gar nicht stimmt :think:l)
      Ich finde den fair und korrekt.
      War mal so als Beispiel gedacht für den anderen der dir soviel Sorgen macht....

      Hallo an alle!
      @little_thing: danke für deine mühe den vertrag einzustellen. hat der nur eine seite?? meiner hat 4!
      und auf der letzten seite steht "gerichtsstand ist steinfurt". @jasmin, um deine frage zu beantworten. heißt das nciht, dass das alles irgendwo stehen muss oder sogar vom gericht oder einem anwalt abgesegnet werden muss?
      hmm, andererseits scheint es mir eigentlich eine ganz seriöse züchterin zu sein. es ist schon der s-wurf und sie scheinen das schon lange zu machen. wenn sie dann sowelche wären, die so hinterhältig agieren, gäbe es die doch schon nciht mehr oder?
      Ich werde sie auf jeden fall bitten, mir ihre definition von artgerechter haltung schriftlich zu geben.
      vielen danke euch allen, für eure mühen
      liebe grüße piewie
      Liebe Grüße Piewie
      Also der Ein-Seiten-Vertrag ist ziemlich oberflächlich... Ein bisschen mehr darfs schon sein :)

      In welchem Verein ist die Züchterin? Vielleicht kannst Du dort (natürlich auch ohne Nennung ihrer Zucht) einen Mustervertrag zum Vergleich bekommen.

      Der Gerichtsstand besagt nur, wo das zuständige Gericht ist, wenn eine Vertragspartei Klage einreichen würde. Das ist bei Gewerblichen (jur. Vollkaufleute) üblicherweise der Geschäftssitz des Verkäufers. In so einem privaten Vertrag ist das juristisch ziemlich nutzlos.

      Ich hab kurz mal ein bisschen gegoogelt - beim Überfliegen habe ich in jedem Vertrag mindestens einen Punkt entdeckt, der mir nicht passt...:
      birmakatzen-giesenwald.de/kaufvertrag_liebhabertier.htm
      mainecoons.de/Vertrag/vertrag.html
      srvev.de/vertrag.htm

      Ein paar Erläuterungen:
      burmese-cats.de/vertrag.htm

      Ich stelle fest - die Dinger sind alle löchrig und alle oberflächlich. Ich vermute, daß ein paar Züchter mal aus dem Bauch so Dinger aufgesetzt haben die dann die Runde gamcht haben, ohne jede juristische Prüfung...

      Ich würde an den Zuchtverband treten und dann mit der Züchterin offen über die Ergebnisse und Bedenken sprechen.

      Grüße
      Tina

      RE: Züchter Vetrag so i.Ordnung.??

      Original von Pikabi
      1,In dem Vertrag steht, dass die Züchterin ihn wann immer sie möchte besuchen kann - ist das normal? wird das so gemachrt? Finde ich etwas komisch.


      Das ist ganz normal. Wir haben auch eine kleine Rassekatze (Ocicat) u. die Züchterin kam sogar 2 x Kili zu besuchen. Fand ich auch okay. :D

      2, sie kann ihn mir wieder weg nehmenm wenn, aus ihrer sicht, ich ihn nicht richitg halte ( was ich ja nicht vorhabe) - ich kann doch nciht das viele geld ausgeben und dann kann sie ihn mir einfach wieder wegnehmen, wenn sie meint, er wäre nciht gut gehalten!? das ist doch ansichtssache? manche machen das KaKlo 2 mal am tag sauber, andere alle 3 tage...


      Find ich auch okay. Stell Dir mal vor, Du gibst eine geliebte Katze weg u. musst feststellen, dass die Miez nicht artgerecht gehalten wird. Da würd ich mich als Züchter auch absichern.

      3, wenn mein kleiner eine krankheit hat, kann sie ihn auch zrücknehmen und mich muss trotzdem die arztkosten dafür zahlen.


      Zurücknehmen okay, Arztkosten zahlen? :eh: Nee, so nicht!

      Dann kommen die üblichen klauseln, von wegen kein freilauf draußen, nicht züchten, nicht verkaufen etc...


      Hm, keinen Freilauf gewähren?
      Also, ein kleiner Norweger, wie ich das weiss, müsste unbedingt raus. Ich weiss nicht, ob die nur im Haus allein glücklich werden. Kann ich mir nicht vorstellen.
      Ich hoffe, Du weisst, auf was Du Dich da eingelassenn hast. Norwegische Waldkatzen sind schöne Tiere, aber sie gehören nicht eingesperrt. (Das sagt allein schon der Name: Waldkatze)
      LG v. Sunny :cool:
      HAUPTSTADTKIND - DA KIEKSTE WA?
      @sunny
      Bei dem letzten Punkt kann ich dir nur beipflichten. Klar ist jede Mieze anders, es gibt sicher auch Norweger, die lieber drinnen bleiben (wenn sie es selbst entscheiden können :wink:), aber der Großteil dieser Rasse ist der freiheitsliebend.

      Das musste die Züchterin, mit der ich wegen Joesy telefoniert hatte (die übrigends jetzt bei Naciko einzieht :dance:, :oops:, musste ich nochmal los werden :oops:) auch festestellen. Sie züchtet eigentlich seit 6 Jahren H.Birmchen, hatte sich aber in ein Norwegerkitten verliebt, von dem sie jetzt ihren ersten Wurf hatte. Ihre Fee hat ihr ziemlich schnell gezeigt, dass sie 100% raus will. Hat sich selbst die Türen aufgemacht und die Züchterin (die ihre Birmchen nur in ein riesen Freigehege lässt) musste einsehen, dass eine Norwegerin eben nicht leicht drinnen zu halten ist.

      Also zumindest ein großes Freigehege sollte schon sein. Ich habe ja keine Ahnung, wie das andere Züchter regeln, besonder, da man so ja die Deckung kaum kontrollieren kann. Das wird sicher der einzige Grund sein, eine Zuchtkatze/kater drinnen zu halten.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „Fiebi“ ()

      Halli hallo und einen schönen ersten advent euch allen!
      Ich denke, ich werde die züchterin bitten, mir die artgereche haltung ein wenig genauer zu erklären und da ich nicht vorhabe, den kleinen nicht artgerecht zu halten oder ihn sogar verwahrlosen zu lassen, denke ich, dass mir da eigentlic keinerlei gefahr droht? jedenfalls nicht, wenn ich mich an ihre auffassung der artgerechten haltung halte, die ich mir natürlch schriftlich einholen werde.
      :smile:
      @sunny: wenn man es mal ganz genau nimmt, gehört keine katze eingesperrt. auch hauskatzen kommen ursprünglich aus der natur. einsperren will ich ihn auch gar nicht. er bekommt einen großen, abgesicherten balkon. selbst wenn ich ihn frei laufen lassen wollen würde, ginge das gar nicht - hamburg stadt?? :wink:
      die züchterin hat selber viele norweger die sie ausschliesslich drinnen hält, es scheint gut zu gehen. und ich habe mich natürlich ausgiebig und über monate gut informiert und viele gleiche bedingungen gelesen, die alle gut gingen - was natürlich nicht heißt, dass es immer gut geht, aber es kann... ich hoffe es zumindest.
      ich danke euch allen für die antworten! schönen adven noch
      liebe grüße piewie
      Liebe Grüße Piewie
      Also der Ein-Seiten-Vertrag ist ziemlich oberflächlich... Ein bisschen mehr darfs schon sein :)


      Ach ja ? :think:

      Nun für mich ist in dem Vertrag alles wesentliche erfasst.
      Das Tier ist geimpft.
      Stammt aus einer gemeldeten Zucht,da es Papiere hat.
      Hat ein Gesundheitszeugniss,was nicht unbedingt Standart ist.


      Ich finde das alles was darüber hinausgeht ,zb. lebenlanges Besuchsrecht etc. eh nur nicht einhaltbare und wollende Floskeln sind,die von den Züchtern nur aufgesetzt werden um den "Schein" zu wahren.

      Ich habe eben gerade mit der Züchterin von Lupo telefoniert und bin mehr als froh so eine Züchterin gefunden zu haben.Diese Frau ist kompetent,um das Wohlergehen ihrer Katzen besorgt und freut sich über jede noch so kleine nachricht von den neuen Dosis.
      Keine Übertriebenen Austellungsbesuche um ihre Tiere nicht zu stressen etc.
      Bei dieser Frau bin ich mir so sicher wie ich sein kann,das sie aus Liebe zum Tier züchtet und nicht um ihre Kitten wegen des Preises oder sonstiges züchtet.

      Von meinen anderen Tieren ,die mit Papieren habe ich bis heute leider keine Silbe vernommen(außer Norbert- aber sogar da habe ich angerufen und "Bericht erstattet") ,denke mal das spricht nicht gerade für diese Leute.
      Original von Pikabi
      @sunny: wenn man es mal ganz genau nimmt, gehört keine katze eingesperrt. auch hauskatzen kommen ursprünglich aus der natur. einsperren will ich ihn auch gar nicht. er bekommt einen großen, abgesicherten balkon. selbst wenn ich ihn frei laufen lassen wollen würde, ginge das gar nicht - hamburg stadt?? :wink:


      Ja Pikabi,

      sicher wollen alle Katzen mal raus. Ich meinte nur, bei den Norwegern is das so ne Sache. Die sind riesig, wuschelig und etwas wild. Ich mag die auch. Aber ich würd sie nie inna Wohnung halten. Aber wenns bei Dir gut geht, is doch okay.
      LG v. Sunny :cool:
      HAUPTSTADTKIND - DA KIEKSTE WA?