Seit 1969 kann jeder seine persönlichen sexuellen Neigungen und Bedürfnisse durch ein Tier befriedigen, ohne mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen zu müssen. Ob hinter der geschlossenen Stalltür oder in den eigenen vier Wänden, allein oder zusammen mit anderen Gleichgesinnten, das betroffene Tier ist rechtlich ungeschützt. Denn das Recht des Tieres beginnt heute erst dort, wo der Mensch durch seine Handlungen dem Tier erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügt. Sind bedeutsame körperliche Verletzungen weder feststellbar noch beweisbar, so liegt kein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vor. Die sexuelle Handlung selbst kann nach dem Grundsatz "Keine Strafe ohne Gesetz" nicht geahndet werden.
Quelle: verschwiegenes-tierleid-online.de/index.jsp
In dieser Woche startet der Wolfsburger Tierschutzverein
Initiative „Freie Hunde“ e.V.
seine Unterschriftensammlung gegen den sexuellen Missbrauch von Tieren.
Wir begrüßen dieses tatkräftige Engagement und bitten um weitreichende Unterstützung.
Ziel der Aktion ist es, über den Petitionsausschuss ein Verbot gegen sexuelle Handlungen des Menschen an und mit Tieren durchzusetzen. Durch das Tierschutzgesetz soll der Missbrauch der Tiere als Vergehen anerkannt und strafrechtlich geahndet werden.
Quelle: verschwiegenes-tierleid-online…brauch_Unterschriften.htm
Weitere Infos hier: verschwiegenes-tierleid-online…brauch_Unterschriften.htm
Jede Stimme zählt - also macht bitte mit! Vielleicht können wir gemeinsam etwas erreichen!
Liebe Grüße,
Jessi
Jessi