Danke!
Wo bekomm ich einen Schutzvertrag her?
-
-
-
-
Bin auch blond!!
Tja, wenn da nichts richtiges bei ist, weiß ich auch nicht weiter - vielleicht bei einem TH in deiner Nähe?"Nicht jeder, der aus dem Rahmen fällt, war vorher im Bilde"
(Autorin unbekannt)
Petra und ihre Kuscheltiger
Wenn ich im Forum bin, bin ich im Forum - wenn nicht, denn nicht :D -
Hi Steffi!!
Ich würde mich an deiner Stelle einfach an ein örtliches Tierheim wenden und die bitten ob du deren Schutzvertrag benutzen darfst!
Wenn du allerdings möchtest - ich habe ja auch gerade einen Schutzvertrag unterschrieben - kann ich dir den Text des Vertrages abtippen und per Email zuschicken!!
Im Grunde genommen kannst du selbst nach deinem Gutdünken solch einen Vertrag verfassen!!
Ach und übrigends - deine Welpen sind ja sowas von Goldig!!!!!!
Machst du eigentlich auch Vorkontrollen??? Ich finde das total sinnvoll! Ist natürlich aufwendig - aber im Grunde genommen bekommst du dann einen Eindruck von dem wo deine Kleinen hinkommen!!
Ich habe gerade eine recht intensive Vorkontrolle hinter mir - und ich muß sagen - nach dieser Kontrolle können die sich schon sehr sicher sein wo ihr Hund hinkommt!!
Liebe Grüße
Tini
-
Hey Tini,
danke... ich werd auch beim Abgabetermin ganz schön weinen. Es ist zwar schon extrem anstrengend mit den Welpen, aber letztendlich ist es ein ganz tolles Erlebnis. Leider ist mir kaum einer gut genug, um einen Welpen von mir zu nehmen - ich hatte schon zig Leute hier, die wenigsten sagen mir wirklich zu!
Unser Tierheim in Celle hat keinen besonders guten Ruf und ich bin schon öfter (wie einige andere auch) mit dem Leiter und Mitarbeitern aneinander geraten - ich denk nicht, dass die mir den Schutzvertrag leihen
Es wäre nett, wenn Du mir evtl in Stichpunkten aufzählen könntest, was genau in so einem Vertrag stehen muss!
Liebe Grüße,
Steffi -
Ok!!
Also:
Schutzvertrag zwischen:
Deine Name und komplette Anschrift
und
Name und Anschrift des Welpenkäufers
drunter steht bei mir:
ausgewiesen durch Personalausweis oder Reisepass.
Es wird folgendes Tier übernommen:
Name, Rasse, Geburtsdatumd und besondere Kenntzeichen deines Welpen, Geschlecht, Chipnummer falls sie das schon sind...
Dann:
Schutzgebühr: ......
Drunter steht bei mir:
Ihr Hund ist ein Wesen, das Zuneigung, Aufmerksamkeit und sorgfältiger Pflege bedarf. Je sorgfältiger Sie den Hund transportieren, eingewöhnen, verhaltensgerecht pflegen und artgemäß ernähren, desto mehr wird er es Ihnen mit Zuneigung und langer Gesundheit danken!
Nächste Seite:
Der Übernehmer ist verpflichtet:
1. Das Tier artgerecht, nach den Bestimmungen des deutschen Tierschutzgesetzes zu betreuen und zu behandeln. Das Tier in den Wohnräumen als Familienmitglied unterzubringen. Kettenhaltung oder ähnl. Anbinden, sowie Stall- oder Zwingerhaltung ist nicht erlaubt. Dem Tier ist ausreichend Wasser und Futter zur Verfügung zu stellen.
2. Dem Tier keine Mißhandlungen, Quälereien, auch nicht durch Dritte wie Kinder, zuzufügen. Das Tier zu keinerlei chemischen oder medizinischen Versuchen zu verwenden oder zu diesem Zweck zur Verfügung zu stellen
3. alle notwendigen tierärztlichen Behandlungen sofort vornehmen zu lassen. Insbesondere eine Tötung infolge einer unheilbaren und schmerzverursachenden Krankheit oder Unfall darf nur von einem Tierarzt durchgeführt werden.
4. Bei auftretenden Problemen wie z.B. Beißen, Weglaufen, Ungehorsam etc... den Hund nicht töten zu lassen oder die Unterbringung des Hundes zu ändern und den Übergeber zu informieren und ggf. ohne Erstattung der SChutzgebühr zurück zu geben. Den Hund nicht an DRitte, egal in welcher Form, weiter zu geben! Eine Abgabe ist nur an o.g. Übergeber oder seine Vertreter möglich. Die Schutzgebühr wird nicht erstattet
5. Den Übergeber bei Tod des Hundes sofort zu informieren
Der Übergeber ist berechtigt:
1. Das Tier, dessen Zustand, Impfpass und Lebensraufm jederzeit und ohne vorherige Ankündigung zu kontrollieren
2. Im Falle einer Vertragsverletzung ist der Übergeber berechtigt, das Tioer sofort, ohne Erstattung der SChutzgebühr oder andere Kosten mitzunehmen. Der Übernehmer verliert in diesem Falle alle Rechte an dem Tier.
3. im Falle daß der Übernehmer das Tier nicht mehr behalten kann, das Tier zurück zu nehmen. Die Schutzgebühr und andere Kosten werden nicht erstattet
Weiteres:
Der Übergeber übernimmt weder jetzt noch später eine Gewähr für Krankheiten oder Eigenschaften. Das Tier wird wie gesehen übergeben und mit Unterzeichnung dieses Vertrages durch den Übernehmer angenommen. Der Übergeber übernimmt keine Haftung für durch das Tier entstehende Schäden noch werden Eigenschaften zugesichert.
Der Übernehmer hat vorstehende Bedingungen gelesen und erkennt sie als Ganze an!
Ort, Datum Unterschriften von Übergeber und Übernehmer!
Das Ganze in doppelter Ausführung für dich und den Übernehmer....
Das wars!!
Liebe Grüße
Tini -
-
Hallo,
ich hab mir einen Tierschutzvertrag im Internet runtergeladen.
Guckst du hier:
tiervermittlung.de
LG kiraaisha
-
Teilen
- Facebook 0
- Twitter 0
- Google Plus 0
-
Reddit 0