ARBEITSÄMTER - ich könnte heulen und schreien zugleich!!!

      ARBEITSÄMTER - ich könnte heulen und schreien zugleich!!!

      Hallo ihr Lieben!
      Ich muss mir bei euch mal etwas Luft machen, sonst raste ich gleich noch völlig aus und bin nicht mehr Herrin meiner Sinne :angry:
      Einige von euch haben ja mitbekommen - wenn nicht ist´s auch nicht schlimm :biggrin: - das mein Freund als er zu mir zog arbeitslos war.
      Gott sei Dank hat er eine Stelle gefunden, allerdings fängt er erst am ersten Mai an.
      Für den Monat April bekommt er Arbeitslosengeld.
      Ist ja eigentlich nicht weiter schlimm, wenn die nicht sowas von Inkompetent wären :angry:
      Als mein Freund dort war und das Arbeitslosengeld beantragt hatte sagte der Sachbearbeiter ihm er wäre ein "Sonderfall" was die Berechnung des Arbeitslosengeldes angeht, da er direkt nach der Ausbildung arbeitslos geworden ist.
      Dies würde eine besondere Berechnung erfordern, wobei nicht der bisherige Verdienst , sondern ein Durchschnittswert des Verdienstes eines examinierten Krankenpfelgers zu Grunde gelegt werden würde.
      Ein Krankenpfleger verdient in etwa 1200 Euro netto, ohne Zuschläge, dass wären dann in etwa 700 Euro Arbeitslosengeld gewesen.
      Kein Problem dachten wir uns, mit meinem Gehalt, auch wenn ich davon momentan 400 Euro monatlich abdrücken muss (Tilgung eines Darlehens) schaffen wir das den einen Monat locker.
      Am Freitag kam dann endlich der langersehnte Arbeitslosengeld-Bescheid und was sehen meine Augen da? 470 Euro :eek: :rolleyes: :confused:
      Das ist ja wohl mal die größte Verarsche die ich je erlebt habe...es kann einfach nicht wahr sein!
      Was für Idioten - sorry, aber ich bin echt megasauer - sitzen da eigentlich?!?
      Ich denke die nehmen nen Durchschnittswert?
      Aber nein, sie haben, wie das normalerweise so ist, genau das zu Grunde gelegt, was er vorher verdient hat :eek:
      Ich versteh die Welt nicht mehr...
      So, dass war´s dann erstmal, ich danke euch allen für´s Zuhören bzw. lesen und hoffe auf eine angeregte Diskussion zum Thema :D
      Liebe Grüße von einer sehr verägerten Diana :evil:
      Liebe Grüße von Hexe, Speedy und Dosine Diana :biggrin:

      Ehrlich währt am längsten :wink:
      Ich kann ja verstehen, dass du dich aufregst. Hätte ich im ersten Moment warscheinlich auch getan.
      Ich würd einfach noch mal beim Arbeitsamt nachfragen. Vielleicht hat da jemand am Computer gesessen und aus versehen die falsche Zahl eingegeben.

      Liebe Grüsse Birthe
      Liebe Grüsse
      Birthe, Pauline (Katzendame) und Polizzi (Pferd)
      Hi Diana...
      bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes nach einer Berufsausbildung, werden zunächst die Ausbildungsentgelte der letzten 52 Wochen, also des letzten Jahres berücksichtigt. Hiervon wird das durchschnittliche wöchentliche Bruttoentgelt von der Ausbildungsvergütung ermittelt. Da in den überwiegenden Fällen der Arbeitslosengeldsatz nicht besonders hoch wäre, weil das Brutto letztendlich sehr niedrig bei einer Berufsaubildung ist, hat der Gesetzgeber für den Arbeitslosen eine Sonderbemessung des Arbeitslosengeldes geschaffen.

      Neben der Berechnung des Bruttoentgeltes der letzten 52 Wochen, wird einen arbeitslosen ein tarifliches Arbeitsentgelt festgelegt. Vorausgesetzt, der Auszubildende hat seine Berufsausbildung bestanden. Entweder der Ausbildungsbetrieb bescheinigt dem Arbeitsamt das Arbeitsentgelt welches der Auszubildende nach abgeschlossener Berufsausbildung bei Übernahme in ein Beschäftigungsverhältnis bekommen hätte oder das Arbeitsamt ermittelt dem Berufsabschluss entsprechend das tarifliche Arbeitsentgelt für den Arbeitslosen.

      Dieses Arbeitsentgelt bei Übernahme wird danach halbiert. Das halbierte Bruttoentgelt wird auf ein wöchentliches Bruttoentgelt umgerechnet und mit dem durchschnittlichen wöchentlichen Bruttoentgelt aus den letzten 52 Wochen verglichen. Das höhere Bruttoentgelt wird für die Ermittlung des Arbeitslosengeldsatzes herangezogen.

      Achtung, diese Sonderbemessung erfolgt nur dann, wenn die Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen wurde.

      Also auf jedenfall Widerspruch einlegen, nachfragen von welchem Nettogehalt ausgegangen wurde.

      gruß
      muff
      Hi Muff!
      Mensch, du kennst dich ja richtig gut aus, genau so haben die das meinem Freund erklärt aber das können dann doch nicht bloß 470 Euro sein?
      Er hat sein Examen übrigens mit Bravur bestanden, daran kann es nicht liegen.
      Siehst du das also auch so wie ich, dass die da scheinbar nen Fehler gemacht haben oder gibt es auch Ausnahmefälle in denen das nicht so gemacht wird wie im Beispiel von dir genannt?
      Woher kennste dich eigentlich so gut damit aus *nurmalsofrag*?
      Liebe Grüße, Diana
      Liebe Grüße von Hexe, Speedy und Dosine Diana :biggrin:

      Ehrlich währt am längsten :wink:
      Hi Diana,
      ...hab mich auch schon mit´m Arbeitsamt rumärgern müssen :evil:

      Bei der Berechnung spielen natürlich auch noch andere Faktoren eine Rolle, z.B.
      Lohnsteuerklasse, verheiratet, Kinder, versicherungspflichtige Beiträge.
      Jetzt weiß ich natürlich nicht wie hoch ein Bruttogehalt eines exam. Krankenpflegers ist.
      Wie kommst du auf 700,- war das die Aussage vom Arbeitsamt?


      gruß
      muff
      Hallo Muff!
      Nein, die 700 Euro sind die Hälfte von dem was Krankenpfleger verdienen die mein Freund kennt (ehemalige Arbeitskollegen, Freunde, Bekannte etc.) und genau deswegen haben wir in etwa damit gerechnet!
      470 Euro sind genau 63% von dem was er verdient hat und laut Arbeitsamt wird das so NICHT berechnet...letzten Endes haben sie es doch gemacht, warum auch immer :confused:
      Liebe Grüße von Hexe, Speedy und Dosine Diana :biggrin:

      Ehrlich währt am längsten :wink:
      Hi Diana,

      lasst es euch nochmals neu berechnen.
      Ich hab mich mal kundig gemacht, demnach verdient ein Krankenpfleger ca.
      1800,- und 2300,- Euro Brutto.
      D.h. die Hälfte (gehen wir mal vom Mindestlohn aus) also ca. 900,- Euro müssen
      als Ermittlungsgrundlage dienen, denn bekommt er 470,- Euro (63%) betrüge ja sein letztes Bruttogehalt grad mal 750,- Euro.

      Frag mal nach wie das wöchentl.Bruttoentgeld berechnet wurde und wie hoch es ausfällt
      Ich würd auf keinen Fall das so hinnehmen - man muß den SachbearbeiterInnen gelegentlich auf die Füße treten (bitte nicht wörtlich nehmen)

      gruß
      muff
      Hallo Muff!
      Erstmal danke für deine Hilfe, werde es meinem Freund ausrichten und dann gibts erstmal Ärger auf´m Amt :D
      Es ist vollkommen richtig das er zuletzt 750 Euro monatlich raus bekommen hat, er war ja noch in der Ausbildung!
      Aber sag mal, bist du dir mit den 1800 Euro sicher?
      Er selbst würde jetzt nämlich nur ca. 1200 Euro netto bekommen, dann ist er ja vollkommen unterbezahlt :confused: :eek: :sad:
      Kann man das irgendwo im Netz nachlesen?
      Liebe Grüße, Diana
      Liebe Grüße von Hexe, Speedy und Dosine Diana :biggrin:

      Ehrlich währt am längsten :wink:
      Hallo Diana!

      Die 1800,00 EUR, die Muff genannt hat, sind BRUTTO - also rund 1100,00 EUR netto ca.!

      Die vom Arbeitsamt sind sturr und schwer von Begriff, wenn es um Zahlungen geht - seid froh, das ihr das nur diese kurze Zeit mitmachen müßt!!!
      "Nicht jeder, der aus dem Rahmen fällt, war vorher im Bilde"
      (Autorin unbekannt)


      Petra und ihre Kuscheltiger



      Wenn ich im Forum bin, bin ich im Forum - wenn nicht, denn nicht :D
      Original von muff
      ...Ich hab mich mal kundig gemacht, demnach verdient ein Krankenpfleger ca.
      1800,- und 2300,- Euro Brutto...


      Hallo Petra, er meinte Netto, deshalb macht mich das jetzt alles etwas stutzig!
      Liebe Grüße von Hexe, Speedy und Dosine Diana :biggrin:

      Ehrlich währt am längsten :wink:
      Hi Diana,

      du mußt natürlich immer vom Brutto ausgehen...
      Die Vergütung richtet sich nach dem Bundesangestelltentarif (BAT).
      Dein Freund nehm´ich an ist ledig und kinderlos, dann verdient er nach Vergütungsgruppe Kr. IV mit Ortszuschlag und allgemeiner Tarifzulage ca 1.700 brutto monatlich..

      Diese Info hab´ich von meiner Frau, die is Krankenschwester :wink: (ohne Gewähr)

      gruß
      muff

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „muff“ ()

      Hallo Muff!
      Brutto kommt hin, es sollen laut den Unterlagen die er bekommen hat ungefähr 1800 Euro brutto sein.
      Ich hatte mich lediglich über deine 2300 Brutto und 1800 netto gewundert :wink:
      Aber du warst mir trotz dem eine sehr große Hilfe, dank dir nochmals!
      Liebe Grüße von Hexe, Speedy und Dosine Diana :biggrin:

      Ehrlich währt am längsten :wink:
      Hallo,

      also mein Freund war Anfang 2003 arbeitslos.

      Er hat Fachinformatiker Anwendungsentwicklung gelernt, aber nicht die vollen 3 Jahre, sondern hat aufgrund entsprechender Leistungen schon nach 2,5 Jahren die Abschlußprüfung gemacht und bestanden.

      Leider konnte ihn sein Chef damals nicht übernehmen (Info kam 2 Tage nach der bestandenen Abschlußprüfung) und mein Freund war von heute auf morgen arbeitslos (Prüfung war am 28.01., Nichtverlängerung des Vertrages am 30.01. zum 01.02.)

      Ihm hat das AA damals gesagt, er würde gar nix kriegen, weil er nicht gearbeitet hätte in DEM Sinne, sondern könnte maximal Sozialhilfe kriegen.

      Sorry, aber da fallen mir jetzt nur die Smileys zu ein, weil sonst werd ich wegen unflätiger Bemerkungen ausm Forum verbannt

      :evil: :angry: :angry: :angry: :angry: :evil: :evil: :evil:
      Ich kam, sah.... und knuddelte die Katze... :D

      Ines und ihre zwei Stubenfeger Ronjo und Schnucky

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