Artikel mit dem Tag „Tierheime“

  • Am 14.02.2020 ist die Änderung der Gebührenordnung für Tierärzte in Kraft getreten. Sie soll unter anderem dazu dienen, den Ertrag von Tierarztpraxen während des Notdienstes zu verbessern und damit zu verhindern, dass diese keinen Notdienst mehr anbieten. Ziel ist es, letzten Endes dafür zu sorgen, dass der Tierhalter im Notfall nicht allein und hilflos dasteht. Doch dafür muss er ordentlich in die Tasche greifen.

    „Ab jetzt MUSS der Tierarzt zwischen 18:00 Uhr und 8:00 Uhr eine Pauschale von 50 € in Rechnung stellen“, erläutert Dr. Tina Hölscher, Tierärztin von aktion tier e.V., die wichtigste Neuerung im Rahmen des Notdienstes. „Dazu ist er ab jetzt verpflichtet, ob er will oder nicht!“, führt sie aus. Diese Regelung gilt außer nachts zudem für das gesamte Wochenende von Freitag 18:00 Uhr an bis zum Montagfrüh um 8:00 Uhr.

    Einzige Ausnahme: Wenn die Praxis schon vor in Kraft treten der neuen Bestimmungen auch an den Wochenenden geöffnet hatte, muss sie nichts ändern. Zu der 50…