Ob ein angenagtes Tischbein im Hotelzimmer, eine heruntergestoßene Vase oder gar Verletzungen durch einen Biss: Verursacht ein Haustier einen Schaden, haftet sein Halter dafür. Und das sogar, wenn er nicht Schuld hat oder noch nicht einmal dabei war. Deswegen rät die Tierschutzorganisation TASSO e.V., die Europas größtes kostenloses Haustierregister betreibt, Tierhaltern zu einer Haftpflichtversicherung.
„Die Haftung des Tierhalters regelt § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches“, erläutert die für TASSO tätige Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries. Sie erklärt, warum die Versicherung so bedeutend ist: Die Kosten eines Schadens können ganz schnell immens werden. Zum Beispiel bei einem vom Haustier verursachten Autounfall, bei dem Menschen verletzt oder gar getötet werden, können schnell enorme Schadenersatzansprüche und Schmerzensgeldansprüche – darunter auch Ansprüche des Arbeitgebers oder der Krankenversicherung des Geschädigten – entstehen, die einen Tierhalter unter…
„Die Haftung des Tierhalters regelt § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches“, erläutert die für TASSO tätige Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries. Sie erklärt, warum die Versicherung so bedeutend ist: Die Kosten eines Schadens können ganz schnell immens werden. Zum Beispiel bei einem vom Haustier verursachten Autounfall, bei dem Menschen verletzt oder gar getötet werden, können schnell enorme Schadenersatzansprüche und Schmerzensgeldansprüche – darunter auch Ansprüche des Arbeitgebers oder der Krankenversicherung des Geschädigten – entstehen, die einen Tierhalter unter…