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    Es kommt darauf an, wer den Hund gekauft hat und er sich bisher um ihn gekümmert hat. Zudem spielt es bestimmt eine Rolle, wer nach der Scheidung mehr Zeit und Platz für das Tier hat. Am Ende handeln Sie und Ihr Partner hoffentlich im Interesse Ihres Hundes. Schließlich ist er auch ein Lebewesen und kein Gegenstand, der herumgereicht werden kann. Für diese Feinheiten sollte man lieber zu einem Anwalt gehen, der einem die genaue Rechtslage erklären kann. Fragen Sie doch einfach mal familienrecht-…