gesetzwidrige Kastration

      gesetzwidrige Kastration

      Eine Frau hat mich angesprochen, ob ich die genauen Rechtlinien zu folgendem Fall kenne:

      Eine Katze kam regelmäßig auf ihren Hof und warf da auch regelmäßig zwei mal jährlich Junge in einer Scheune.
      Sie vermittelten dann regelmäßig die Jungen an Plätze.
      Neulich fingen sie die vermeintlich streunende Katze ein und ließen sie kastrieren.
      Jetzt erschien ein Besitzer auf dem Platz,der mit Anzeige droht.
      Kennt sich da jemand aus?

      Ist es erlaubt , Katzen auszusetzen? ...denn zumindest das Aussetzen der Jungtiere könnte sie ihm im Gegenzug vorwerfen. Er kam ja nie zuvor, um nach Jungtieren zu forschen ,während er jetzt wusste ,wo er klingeln musste. Und dass sein Tier 2x jährlich trächtig war, müsste er ja mitbekommen haben.
      Wenn sie ihm auch etwas ernsthaft gesetzwidriges vorwerfen könnte, wäre er ja evtl zu einem Vergleich vorab bereit. Und alles könnte in Ruhe abgewickelt werden.
      Ich vermute ja ,dass der Halter sich auch strafbar gemacht hat.
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      Uuuuuh heikles Thema...

      Ich bin der Meinung, dass man NIE sagen kann ob eine Katze streunt und herrenlos ist oder nicht. Katzen sind nun mal freilebende Tiere und haben teilweise einen enorm großen Radius.
      Die Katze meiner Mama lässt sich ohne Witz einmal am Tag blicken und hat einen Radius bis ins nächste Dorf...

      Viele sind ja der Meinung dass eine Katze ein Streuner ist sobald sie mehrer Male vorbei kommt... Ich halte davon nichts.

      Und wenn sie dann kastriert wird ist das wie ich finde ohne die Erlaubnis des Besitzers ist das ein unerlaubter Eingriff in den Privatbesitz.

      Ganz ehrlich? Die Katze meiner Mutter würde vermutlich ihre Kinder auch nicht zu HAuse auf die Welt bringen.

      Vielleicht hat es der Katze ganz einfach aufm BAuernhof besser gefallen? Wurde gefüttert und gestreichelt? Katzen sind ja net blöde.... Je nach dem wie sie daheim behandelt werden.
      Tiere sind die besseren Menschen :zustimm:
      Ich weiß noch nicht alles. Muss noch ein wenig tiefer bohren. Auch ob Hof Bauernhof bedeutet oder nur großes Anwesen.
      Ich hatte selbst eine Katze ,die sich trotz guter Ernährung überall durch futterte.
      Sie war tgl da auch über Nacht.,hatte aber 11 parallele Futterstellen ,von denen ich mit der Zeit erfuhr.

      Der Unterschied für mich ist..diese warf mehrere Jahre lang zwei mal jährlich Junge...ohne dass sich ein Besitzer meldete.

      Was dachte er,was aus den Jungen wird? Streuner? Er muss ja gesehen haben,dass seine Katze geworfen hat.Die Frau vermittelte jedes mal die Kätzchen weiter und beobachtete ihr aufwachsen.
      Wenn er jetzt wusste,wer die Katze kastrieren ließ...warum holte er nie die Jungen? Dann muss er wahrscheinlich auch gewusst haben,wo die Jungen sind.

      Klar kann man nicht einfach fremde Katzen kastrieren lassen.
      Aber wenn es regelmäßig zwei mal im -Jahr Junge gibt,ohne dass die vermisst werden, ohne dass es jmd interessiert,wovon die Leben ,ist normalerweise schon ein Hinweis auf Streuner.
      Und dann muss man ja auch etwas machen, wenn man die Katzen langsam nciht mehr unterbringen kann. Das entschuldigt bei mir die Frau-darum überlege ich,wie sie da raus kommt-.
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      Aussetzen ist grundsätzlich nach §3 Tierschutzgesetz strafbar (Ordnungswidrigkeit). Wenn derjenige erwischt wird, sind Geldbußen bis 25.000 € möglich (§ 18 Tierschutzgesetz).

      Nur, dass das jetzt nicht als Aussetzen gilt, schätze ich. Ich würde mich einmal mit dem Tierschutzverein in Verbindung setzen und um Rat fragen, denen kommen solche Fälle bestimmt auch hin und wieder unter.
      Liebe Grüße Hexenmieze mit Hexe, Emma, Mauri, Betsy, Romy, Susi, Oskar und den Wassertieren
      Für mich ist die Sache eindeutig.
      - Es ist im Interesse des Tierschutzes und der jeweiligen Städte, dass herrenlose Katzen kastriert werden um die Population unter Kontrolle zu halten. Nur darum werden öffentliche TH ja finanziert. Damit nicht irgendwann Schaaren von wilden Katzen und Hunden durch die Städte laufen :wink:
      - Das ist auch eindeutig erlaubt und nicht gesetzeswidrig. Jedoch hat man sich natürlich vorher zu vergewissern, dass die Katze wirklich herrenlos und nicht das Eigentum eines anderen Menschen ist.
      - Das wurde von deiner Bekannten getan bzw es bestanden keinerlei Zweifel daran, dass die Katze wirklich herrenlos ist, weil die Katze regelmäßig bei schwanger war und deine Bekannte die Kitten weitervermittelt hat nachdem niemand sich um die Kleinen gekümmert oder auch nur nach ihnen gefragt hat. Um das Elend zu beenden hat sie dann beschlossen die herrenlose Katze zu kastrieren. Fertig aus.
      - Evtl wäre es besser gewesen das TH einzuschalten ( denn die hätten die Katze auch kastriert :wink: ), aber nichts desto trotz müsste sie noch im Rahmen des Gesetz gehandelt haben und kann eigentlich nicht dafür belangt werden. Denn sonst würde sich ja niemand mehr trauen herrenlose Tiere zu versorgen und das TH dürfte die Tiere auch nicht einfach kastrieren und weitervermitteln. Es könnte sich ja doch bei einem wilden Streuner um eine Hauskatze handeln und nach Monaten wird doch noch ein Besitzer ausgemacht...
      Wer so penibel auf eine ungewollte Kastration reagiert und darauf besteht dass die Katze/der Kater sein Eigentum ist, der hat sein Tier durch Chip oder Tätowierung auch zu kennzeichnen und natürlich am besten auch zu kastrieren oder er hat die Verantwortung für die Nachkommen zu übernehmen. Tut er das nicht, ist er nicht der Besitzer der Katze und staatliche/städtische Einrichtungen übernehmen die Verantwortung....
      Mit allen Konsequenzen....
      ;) das würde dann doch zu weit gehen.
      Es gelten die Gesetze und nciht der gesunde Menschenverstand. Auch das Chippen ist nciht Pflicht. Aber um Nachwuchs muss er sich kümmern. Und das hat er definitiv nicht getan. Damit muss sie sich verteidigen. Hätte ich von der geplanten Kastration im Vorfeld gewusst,hätte ich sie ins Tierheim geschickt und alles wäre schriftlich festgehalten worden .
      Aber ich denke mit Hexenminzes Paragraf könnte greifen.Die Tatsache ,dass das Tier mehrmals pro Jahr zwei Würfe da ließ , könnte als versuchtes Aussetzen gewertet werden? Wenn er wusste ,wo die Jungen sind, gab er doch der Vermutung, das Muttertier wäre Streunerin, Vorschub.Allerdings kommt es da natürlich auf den Rechtsanwalt an. Noch gabs ja keine Anzeige.Möglicherweise überlegt er sich das ja bei Gegendrohung
      Ich danke euch.
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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „Rosy“ ()

      Wird scheinbar doch Zeit für eine allgemeine Kastrationspflicht...


      Bin ich auch dafür, speziell was Freigänger angeht. Auch für die Kennzeichnungspflicht. Wer seine Tiere verantwortungsvoll hält, lässt sie doch ohnehin kastrieren und chippen. Und die anderen, tja... :whistle:

      Tiere aus der Zucht genießen ja in der Regel keinen ungesicherten Freigang.

      Allerdings wird es schwer nachprüfbar sein, denke ich. :think:
      Liebe Grüße Hexenmieze mit Hexe, Emma, Mauri, Betsy, Romy, Susi, Oskar und den Wassertieren
      Ich finde, dass nicht nur Freigänger kastriert werden müßen, sondern auch die Wohnungskatzen- denn es geht ja nicht nur ums Vermehren bzw das Verhindern der Vermehrung, sondern vor Allem um die Gesundheit der Katzen (besonders leiden ja leider die unkastrierten Weiber).
      Ist aber leider leider ein sehr kompliziertes Thema. Meiner Meinung nach müßen auch alle Rassekatzen, die nicht zur Zucht bestimmt sind, kastiert werden, um ein Hobbyvermehren und Geldverdienen zu unterbinden. Eine solche Katzendame hab ich ja mal aufgenommen- armes Wesen. Ist dann nach ca 3 Jahren an Gesäugekrebs verstorben, durfte dafür aber über 10 jahre lang Junge bekommen, um den Besitzern die Taschen zu füllen :evil:
      :dance: :cool:
      Aber Rosy, mehr als eine Anzeige wegen "Sachbeschädigung" kann es doch eig. nicht geben. Und ob der Richter das zur Verhandlung kommen läßt, ich glaub es eher nicht, wenn es sich nicht um ein super wertvolles Tier gehandelt haben soll. Das aber eher zu bezwifeln ist, da ein solches kaum draußen rumläuft und man sich nicht um den Nachwuchs bemüht, der ja dann auch viel Geld wert wäre.
      Ich würde mal sagen, wenn es zur Anklage kommt, wird sie abgelehnt.
      :dance: :cool:
      Ganz genau.
      Dicke Probleme wird sie auf gar keinen Fall bekommen. Im schlimmsten Fall ist sie wegen geringfügiger Sachbeschädigung dran und muss dem Besitzer den verloren gegangenen Wert des Tieres ersetzen. Und der liegt bei einer normalen Hauskatzen ja wohl nicht gerade bei ein paar hundert oder gar tausend Euro. :lol:
      Und ich würde es bei einer Anzeige wahrscheinlich wirklich auch auf eine Gerichtsverhandlung ankommen lassen, denn normalerweise dürfte er durch seine verantwortungslose Handlungsweise in Bezug auf die Kitten bzw die Schwangerschaft seiner Katze nicht gerade gute Aussichten haben...

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „Naughty24“ ()

      Die Frage die sich mir stellt ist:

      Eine Katze wird als Eigentum betrachtet. Wenn nun jemand einen Schrank auf dein Gelände stellt und ihn da wochenlang stehen lässt und sein Eigentum nicht als seines deklariert ist, wie sollst du wissen, dass du das Ding nicht auf den Sperrmüll gehört?
      Ich denke, dadurch dass die Katze nicht gekennzeichnet war, besteht garkein Anspruch auf Schadensersatz. Natürlich ist es keine Pflicht aber dann muss man auch mit den Folgen Leben, wenn man als Besitzer des Tieres grob fahrlässig handelt. Ich würde es also auch drauf ankommen lassen.

      Eigentlich hat deine Bekannte gute Chancen, dass sie ungeschoren aus der Sache rauskommt. Auch wegen der anderen genannten Argumente..

      Lg Sandra
      :hug:Gehe jeden schweren Gang mit mir. Sage nie: "Ich kann so was nicht sehen" oder "Es soll in meiner Abwesenheit geschehen". Alles ist leichter für mich mit Dir. :hug:
      Doch -rein rechtlich ist sie dran. ein Bekannter der Rechtanswalt ist und eine Tierpflegerin mit Erfahrung sagt das.
      Trotzdem hat sie evtl gute Karten ,da er eben die Kleinen ausgesetzt hatte.
      Aber nur evt da das auch mgl Auslegungssache ist.l. Doch derzeit sieht es aus,als habe der Nachbar nur heiße Luft abgelassen und ncihts derartiges real vor.
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      Ja, Rosy, sie kann aber nur wegen Sachbeschädigung angeklagt werden, da Tiere hier zu Lande nun mal als Sache gelten.

      Was sagen denn Deine Bekannten, wass da rechtlich für Konsequenzen auf sie zu kommen könnten??? Würd mich doch mal interessieren. Was sagt der RA?
      :dance: :cool:
      Also... einklagen kann er ncihts. Da eine streunende Katze keinen Sachwert hat.
      Es ist allerdings strafrechtlich relevant wie z B hier
      oz-online.de/index.php?id=97&tx_ttnews[tt_news]=28345&cHash=7548926943=aa559f9943

      Der >Rechtsanwalt empfiehlt nichts zu tun und es darauf ankommen zu lassen.

      Die Tierpflegerin weist darauf hin, dass die Kastra zwar sinnvoll aber eben illegal ist,der Halter also wenn er sich auf stur stellt ,ihr Probleme machen kann im strafrechtlichen Sinne---
      Es ist eine nicht lebensnotwendige OP die Schmerzen zufügt...allerdings sei das Gesetz dehnbar.
      Was ich dabei erfuhr und bisher auch noch nciht wusste- es gibt Länder ,in denen die Kastra verboten ist und die Tierärzte die Krankenakte dafür fälschen müssen-.Zysten angeben usw...
      Also um Himmels willen keine Streuner im Ausland ohne Vergewisserung kastrieren.
      Auf der sicheren Seite ist man, wenn man Streuner übers Tierheim kastrieren lässt.
      Man kann dem Tierheim ja dann die Kosten der Kastra spenden.
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      Hm, Rosy, die Antwqort Deiner Tierpflegerin ist aber sehr mau. Klar kann man im strafrechtlichen Sinne etwas machen- eine Anzeige wegen Sachbeschädigung.
      Mich würde halt auch interessieren, was der Anwalt für Konsequenzen sieht, die auf einen zukommen können- die Empfehlung nichts zu tun ist ja ok, aber was meint er, kann es für Folgen haben????
      Was wären Strafrechtliche Konsequenzen???
      Der Link zeigt mir übrigens keine Antwort.

      Und andere Länder andere Sitten kennt man ja- aber in DE sind Tiere nunmal Sachen vor dem Gesetz....
      :dance: :cool:
      Komisch ,dass der Link hier nciht tut---im anderen Forum geht er .


      es ging in dem Link um eine Frau aus Leer 200 Euro zur Bewährung lautete das Urteil gegen die 56-jährige Rentnerin. Sie habe zwar mit guter Absicht gehandelt, wie der Vorsitzende Richter Jan Klene betonte, trotzdem handele es sich um Beihilfe zur Sachbeschädigung. Mitangeklagt war da die Person ,die Frau und Katze zum Tierarzt fuhr,sie musste 100€ bezahlen.Die Vorsitzende des örtlichen Tierschutzvereins ,die die Kastra bezahlt hatte , war mitangeklagt ,wurde aber frei gesprochen ,da sie glaubhaft machen konnte,dass sie von den Besitzverhältnissen ncihts wußte-

      Der Fall aus Leer kam im Mai 2010 zur Verhandlung.

      Der Anwalt gab den Tipp privat und nicht als Rechtsberatung.
      Keine Ahnung ,ob er ihr noch mehr gesagt hat.
      Im Moment versucht sie eher Gras darüber wachsen zu lassen und keine evtl eingeschlafenen Hunde zu wecken.
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