gesetzwidrige Kastration

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      Ostfriesenzeitung:Leer 12.5.2010

      Leer 12.05.2010 Bewährungsstrafe für Katzen-Sterilisation Von Von Jens Niemand Eine Leeranerin hatte das Tier ihres Nachbarn behandeln lassen. Das Amtsgericht verurteilte die 56-Jährige und einen Mittäter zu Geldstrafen auf Bewährung. Sie hätten sich der Beihilfe zur Sachbeschädigung schuldig gemacht. Leer - Eine 56-jährige Rentnerin und ein 59-jähriger Leeraner sind gestern vom Amtsgericht zu Geldstrafen auf Bewährung verurteilt worden. Der Grund dafür, dass beide sich vor Gericht rechtfertigen mussten, ist eine sterilisierte Katze aus der Nachbarschaft der 56-Jährigen. Die Katze und ihre Jungen bekamen bei der Leeranerin regelmäßig Futter und Unterschlupf. Die Jungen seien dann nach und nach verschwunden, so die Rentnerin. Da die Katze mit Flöhen übersät war und ihrer Ansicht nach von den Besitzern nicht gut behandelt worden war, wollte sie "dem Elend Einhalt gebieten" und die Katze sterilisieren lassen. Die Angeklagte wandte sich an die Vorsitzende eines Tierschutzvereins, der den Eingriff bezahlte. Die Vorsitzende war ebenfalls angeklagt, wurde allerdings freigesprochen, weil sie glaubhaft machen konnte, dass sie nicht wusste, wem genau die Katze gehörte. 100 Euro Geldstrafe für den Transport zum Tierarzt Der dritte Angeklagte musste sich verantworten, weil er das Tier abgeholt und zur Kastration zum Arzt gebracht hatte. Das Gericht verurteilte ihn zu 100 Euro Geldstrafe unter Vorbehalt. Lässt er sich in den nächsten Jahren nichts zuschulden kommen, verfällt die Strafe. 200 Euro zur Bewährung lautete das Urteil gegen die 56-jährige Rentnerin. Sie habe zwar mit guter Absicht gehandelt, wie der Vorsitzende Richter Jan Klene betonte, trotzdem handele es sich um Beihilfe zur Sachbeschädigung. "Inhaltlich zwar gerechtfertigt, aber grundsätzlich ist das Selbstjustiz", so das Fazit des Richters. Während die Rentnerin das Urteil akzeptierte, kündigte der Mittäter Revision an. Seiner Meinung nach werde mit dem Urteil der Tierschutz "mit Füßen getreten". [Alle Artikel aus Single News]

      Für mich ist der Fall aus Leer nicht so klar wie der andere.
      Flöhe kann eine Katze auch mal kurzfristig nach einer Igel Begegnung haben.
      Dass die Jungtiere weg waren könnte unter Umständen bedeuten ,dass die Jungen vermittelt wurden.
      Regelmäßig Unterschlupf und Futter ist Auslegungssache... ob es nötig war oder einfach angefuttert wurde kann man nciht erkennen. Dazu bräuchte man genauere Berichtserstattung.
      Aber es zeigt was strafrechtlich möglich ist. Und wie so was raus kommt ist eben Auslegungssache.

      Ich persönlich würde mich im Fall meiner Bekannten sehr stark darauf stützen ,dass der Halter anscheinend die Adresse des Unterschlupfes (eine Scheune, in die die Katze einstieg , nicht das Haus der Frau.)kannte, aber nie nach den Jungtieren forschte , also von einer versuchten Aussetzung zumindest 2X jährlich der Jungtiere ausgegangen werden kann.
      Aber auch da kommt es immer auf den Rechtsanwalt an.
      There is no snooze button on a cat who wants breakfast