Abgabe von Babykatzen

      Abgabe von Babykatzen

      Hallo,

      da ja daoch einige von Euch Babies haben wollte ich mal fragen wie ihr das handhabt:

      - in welchem Alter gebt ihr Eure Babies ab
      - sind die Babies geimpft - wenn ja wie?
      - Sind die Babies entwurmt?
      - Sind die Babies kastriert?
      - Macht ihr einen Vertrag?
      - Verlangt ihr eine Schutzgebühr?

      Was ist wenn der neue Besitzer die Katze nicht mehr behalten kann?
      Haltet ihr Kontakt zu den neuen Besitzern?

      Würde mich einfach mal so interessieren - ihr habt ja alle Eure Babies richtig lieb - vielleicht kann ja man gemeinsam einen Schutzvertrag entwerfen ?

      Viele Grüße und Danke für Eure Antworten

      Jessica

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „Higgins“ ()

      Hallo Jessica,

      hat am Donnerstag vier Kitten bekommen. Ich gebe die kleinen im Alter von 13 - 14 Wochen ab; geimpft und kastriert sind sie nicht, (es sind keine Rassekatzen) aber entwurmt; Schutzgebühr habe ich bisher keine verlangt. Was ist das da mit dem Schutzvertrag? Das hab ich noch nie gemacht.
      Lg Anne
      -----------------> GO VEGGIE ! ! ! <------------------

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „Anne123“ ()

      Hallo Anne,

      generell sagt man, daß eine geschenkte Katze nichts wert ist. Ein Schutzvertrag ist dem eines Tierheimes ähnlich. Idee wäre z.B. die Tiere impfen zu lassen und sie dann eben gegen eine SChutzgebühr (die Impfkosten) abzugeben. Somit kannst Du Dir sicher sein daß die Katze eine ordentliche Versorgung hat und daß die Leute auch ebreits sind diese zu bezahlen. Wenn jemand sagt er will keine Impfgebühren bezahlen dann weißt Du ja eigentlich schon was los ist...

      Machst Du gar keine verträge?

      Gibst Du die Katze einfach so mit?

      Ich denke auch Dein herz hängt doch an den Kleinen -...

      Viele Grüße

      Jessica
      Hallo Jessica,

      na dann will ich auch mal starten:

      - in welchem Alter gebt ihr Eure Babies ab

      Ich gebe meinen Wurf nicht ab, aber wenn ich es tun würde,dann garantiert nicht vor der 13. Woche. Aber da ich mich nicht von ihnen trennen kann, behalte ich sie.

      - sind die Babies geimpft - wenn ja wie?

      Nein, sie sind bis jetzt noch nicht geimpft. Dafür sind sie noch etwas zu jung (etwas über 5 Wochen), aber sie werden zu gegebener Zeit geimpft.
      Meine Katzen erhalten alle nötigen Impfungen, außer Tollwut, denn sie gehen nicht raus.

      - Sind die Babies entwurmt?

      Ja, sie sind entwurmt. Meine Kleinen haben letzten Dienstag ihre erste Wurmkur bekommen und die nächste bekommen sie nächste Woche.

      - Sind die Babies kastriert?

      Nein, sie sind noch nicht kastriert (sagte ja, fünf Wochen alt), aber sie werden im Alter von spätestens 7 Monaten (evtl. auch etwas früher) kastriert, denn die jetzigen noch unkastrieren Katzen wären alle miteinander verwandt. Ich möchte hier keine Inzuchtverpaarungen haben. Daher stehen die Kastrationen noch an.

      - Macht ihr einen Vertrag?

      Wenn ich sie abgeben würde, dann nur mit einem Schutzvertrag. Ohne den würde ich nie eine Katze abgeben. Ebenso würde ich mir erstmal genau das neue Zuhause der Katze unter die Lupe nehmen, bevor sie zu irgendjemanden kommt.

      - Verlangt ihr eine Schutzgebühr?
      Auch hier bejahe ich die Antwort, bezogen auf oben genannten Schutzvertrag, würde ich sie gegen eine Schutzgebühr abgeben.
      Würde es sogar etwas erhöhen, anstatt nur die Impfkosten zu nehmen, denn wenn z. B. schon für eine EHK die Schutzgebühr einen Tick höher ist, als nur die Impfkosten, dann trennt sich die Spreu vom Weizen. So sieht man, wie Du schon sagst, wer wirkliches Interesse an einer Katze hat und sich auch nicht vor den anstehenden weiteren Kosten für die gesundheitliche Vor- und Fürsorge für das Tier scheut.


      Was ist wenn der neue Besitzer die Katze nicht mehr behalten kann?

      Dann würde ich die Katze zurücknehmen, bevor sie ausgesetzt, ins TH oder zu irgendwem sonst gegeben wird.

      Haltet ihr Kontakt zu den neuen Besitzern?

      Ich würde auf jeden Fall nach der Katzi schauen, schon alleine, um zu sehen, wie es der Kleinen ergeht, wie sie sich entwickelt und ob genug ür sie gesorgt wird und sich die neuen Besitzer an den Schutzvertrag halten.
      Ich würde dieses im Turnus von ca. 3-6 Monaten machen.

      Würde mich einfach mal so interessieren - ihr habt ja alle Eure Babies richtig lieb - vielleicht kann ja man gemeinsam einen Schutzvertrag entwerfen ?

      Gerne, ich bin dabei, zusammen an nem Schutzvertrag zu basteln.


      LG Vanessa
      In loving Memory: my sweethearts Lea (+12) und Fine (+9)


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      Hi Sass,

      hier fallen mir zwei Schwachpunkte auf:

      1. Die Weitergabe. Hier müßte fixirt werden daß es einer schriftlichen Genehmigung durch den Vertragspartner bedarf. Sonst sagt jeder "habe ich angerufen - wurde erlaubt"

      2. Die Vertragsstrafe: Wird diese and en vertragspartner fällug wird jeder sagen er wolle sich bereichern. Ich habe z.B. einen bestimmten TSV eingetragen an den die vertragsstrafe bezahlt werden muß. ich will ja kein Geld verdienen wenn jemand Vertragsbrüchig wird - sodnern ich will daß die Strafe abschreckz

      3. kastration: Imnmer einen bestimmten termin eintragen bis zu dem die Katze kastriert werden muß. Also ein Datum. Katze muß bis zum XXX kastriert sein.

      Aber das sind so meien erfahrungen - was meinst Du?

      Viele Grüße

      Jessica
      ich kopier mal schnell den text rein:

      Mit seiner Unterzeichnung verpflichtet sich der Übernehmer des Tieres gegenüber dem Übergeber
      1. ...das Tier unter Beachtung des Tierschutzgesetzes ordnungsgemäß zu halten und zu pflegen, täglich frisches Wasser und
      seine Futterration zu geben, es im Wohnbereich zu halten und ihm liebevollen Familienanschluss zukommen zu lassen,
      jede Misshandlung und Quälerei zu unterlassen bzw. nicht zu dulden, das Tier nicht – auch nicht vorübergehend – im
      Freien zu halten oder dort anzubinden.
      2. ...das Tier weder zu verkaufen, noch zu verschenken oder in die dauernde Obhut einer anderen Person zu überlassen,
      ohne schriftlich die Genehmigung des Übergebers. Falls das Tier aus irgendeinem Grund nicht mehr gehalten werden
      kann, so ist der Übergeber davon in Kenntnis zu setzen und behält sich das Recht vor, das Tier zurückzunehmen.
      3. ...mit dem Tier nicht zu züchten, sondern es VOR dem Eintreten der Geschlechtsreife (also mit 4-6 Monaten!!) auf eigene
      Kosten kastrieren zu lassen.
      4. ...das Tier bei auftretenden Krankheitssymptomen unverzüglich beim Tierarzt vorstellig werden zu lassen und alle
      notwendigen tierärztlichen Behandlungen sofort sowie die erforderlichen Impfungen regelmäßig und auf eigene Kosten
      vornehmen zulassen.
      5. ...dem Übergeber zu ermöglichen, das Tier jederzeit (auch unangemeldet) zu kontrollieren und sich am Ort der Haltung
      vom Zustand des Tieres und der Einhaltung der Vertragsbestandteile zu überzeugen.
      6. Werden die Vertragsbedingungen trotz Abmahnung nicht erfüllt, so ist der Übergeber berechtigt, die Herausgabe des
      Tieres zu verlangen.
      7. Für den Fall einer Nichterfüllung der Vertragsbedingungen erkennt der Übernehmer eine Vertragsstrafe in Höhe von 200,-
      Euro an.
      8. Der Übernehmer entrichtet eine Schutzgebühr in Höhe von: .....................
      9. Mündliche Abreden neben diesem Vertrag haben keinerlei Gültigkeit.
      10. Zusätzliche Vereinbarung (sofern erforderlich):
      .....................................................................................................................................................................
      .....................................................................................................................................................................
      Nach Abgabe des Tieres an den Übernehmer entfällt jede Haftung des Übergebers für Schäden, die das Tier verursacht. Der
      Übernehmer ist Halter des Tieres im Sinne von § 833 BGB.
      Den Vertragstext habe ich genau gelesen und erkenne ihn in allen Einzelheiten an.


      dein 1. kritikpunkt wird im 2. absatz erläutert. schriftliche genehmigung ist ein muss. mündliche absprachen zählen nicht.

      zur vertragsstrafe: da geb ich dir recht. allerdings sollten das auch ausgewählte tierschutz projekte sein. und die strafe würde ich wesentlich höher ansetzen. 200 euro ist nichts.

      zur kastration: es steht ja drinnen, dass zwischen dem 4 und 6 monat die tiere kastriert werden sollen. allerdings hast du schon recht. eine zeile extra mit einer angabe vom kastrationszeitraum sind sinnvoll.

      vllt sollte noch ein absatz rein, wenn doch kitten entstehen sollten. davon steht gar nichts drinnen...

      die meisten leute werden sich von so einem vertrag wohl abschrecken lassen. aber hey, dann waren es auch nicht die richtigen :wink:
      letztendlich kann man verträge ja eh an seine bedürfnisse anpassen.
      Hallöchen,

      ich habe meine beiden aus verschiedenen TH und die Vertragsstrafe beträgt jedesmal 1.000,00 €.

      Da es sich um einen Verbrauchsgüterkauf handelt würde ich mir hierüber nochmal im Einzelnen Gedanken machen. Nichtige Klauseln finden ohnehin keine Anwendung, da dann das Gesetz greift. Im Zweifel würde ich einen Juristen aufsuchen. Das ist sicherer. Ein Mängelausschluss ist nicht möglich und daher schlichtweg nichtig. Das haben manche TH scheinbar auch noch nicht verstanden :rolleyes:

      Jessica, ich nehme mal an, dass du bereits einen Vertrag für deine Kitten gemacht hast. :wink:

      LG
      Sandra
      Hallo Higgins,

      ich gebe meine Bays mit 14 Wochen ab. Sie sind dann 2x entwurmt und geimpft. Schnupfen und Seuche. Da es Wohnungskatzen sind brauchen sie nicht mehr.
      In meinem Vertrag wird klar geregelt, dass die Tiere kastriert werden müssen. Außerdem, dass sie nicht weitervermittelt werden dürfen ohne mein Einverständis. Sollte ein Tier nicht mehr behalten werden können, muss der neue Besitzer sich mit mir in Verbindung setzen und es mir zurück geben.
      Wenn du möchtest, dann schick mir deine email-sdresse per PN ich schick dir meinen Vertrag gerne zu.
      Hallo Sndra,

      ja - natürlich habe ich Verträge und darin ist auch die Gewährleistung enthalten - welche ich selbstverständlich nicht ausscjließe. Allerdings behalte ich mir das recht ein wie es auch bei Waren der Fall ist - ich selbst bessere nach (d.h. Katze kommt zurück) oder ich Wandle oder gebe Geld zurück. keinesfalls bezahle ich kosten irgendwelcher dubioser TÄe.

      Wäre genauso Du kaufst einen Mercedes Neuwagen, läßt ihn dann vom hinetrhofschrauber ind er Nachbarschaft reparieren und reichst die rechnung ein...

      Das gibts bei mir nicht und ist rechtlich haltbar :)



      Grüße

      Jessica
      Hallöchen,

      es gibt Urteile, die genau was anderes besagen...

      Der Käufer kann demnach nicht auf eine "Nachlieferung" verwiesen werden. Es erscheint unbillig und für den Tierkäufer unzumutbar, von ihm zu verlangen, dass er sich mit dem kranken Tier zunächst zum Züchter begibt, um dort eine "Nachlieferung" zu verlagen. Im Gegenteil gebietet es der Tierschutzgedanke, dass sich der Tierkäufer sofort um tiermedizinische Hilfe bemüht. Vor dem Hintergrund des Art. 20 a GG ist eine Auslegung und Anwendung der Vorschriften des BGB geboten, die es dem Tierkäufer ermöglicht, sofort Hilfe und Linderung für ein ihm anvertrautes Tier zu suchen.

      Vielleicht sieht das im Zweifelsfall der eine oder andere Richter anders. Diese sind ja lediglich ihrem Gewissen und dem Gesetz unterworfen. Das kann ich nicht sagen, aber ich wollte dies einfach mal zu bedenken geben, dass dieser Punkt ggf. streitig ist.

      Der Vergleich mit dem Hinterhofschrauber hinkt insofern, weil man bei einem Neuwagen Garantieansprüche hat und man einfach sagt, hier mach fertig. Die entsprechenden Vertragswerkstätten rechnen im Garantiefall mit dem Hersteller ab. Aber das ist ja hier nicht Thema :D

      Letztenendes ist mir das auch egal, weil ich nicht züchte, vermehre und sonst irgendwas.

      LG
      Sandra
      Hi Sandra,

      cih denke wenn der Käufer bei mir anruft und ich nichgt sofort helfe kann er natürlich zum TA seines Vertrauens gehen. Bei mir/uns ist es jedoch so, daß Du anrufst und ich losrenne... ich hole das Tier ab und bringe es zum TA. Ist also für den Käufer durchaus zumutbar zumal ich bei meinem TA auch nachts anrufen und vorbeikommen kann :)

      Grüße

      Jessica
      Hallo Jessica,

      das ist wirklicher Service, aber was ist denn, wenn ich jetzt von dir eine Katze kaufe - ich wohne in der Tat in Gelsenkirchen und du in Augsburg, dann holst du die kranke Katze ab. Ich denke, dass das nicht häufig vorkommt, aber die Kosten der Abholung wären doch enorm oder vergibst du deine Katzen nur an Menschen, die im Umkreis von x Kilometern liegen? Das würde mich wirklich mal interessieren. Das habe ich noch nie gehört. :eek: :D

      LG
      Sandra
      Habe ich vergessen:

      Was ist damit sagen will ist, dass eine Abholung manchmal eben gar nicht praktikabel sein kann und die Kosten in einem solchen Fall unter Umständen die TA-Rechnungen übersteigen. Steht ja in keinem Verhältnis. In dem Fall müsstest du dich darauf verlassen, dass ich einen vernünftigen TA meines Vertrauens habe.

      Bricht sich die Katze hinterher ein Bein, dann kann es dir ja egal sein, weil du nicht haftest. Der "Mangel" ist ja nicht bei dir entstanden.

      LG
      Sandra
      Kurzer Zwischenruf..

      ich würde auch noch verlangen, dass Tier Tätowieren/Chippen und registrieren zu lassen, was ein minimaler Aufwand ist und normalerweise mit der Kastration gemacht wird. Musste ich auch machen und die Vertragsstrafe liegt auch bei 1.000€, zu zahlen an eine Tierschutzorganisation.

      LG
      minnie

      Liebe Grüße von Christine mit Minnie und Miro von der Katzenhilfe in und um Würzburg
      Ich habe bisher noch keine Kitten abgegeben. Letztes Jahr hatte ich 3 Kitten, eines ist bald nach der Geburt gestorben, das zweite wurde überfahren und das dritte habe ich behalten.
      Ich lebe auf dem Land, in meiner Gegend gibt es auch viel zu viele Katzen und in den Zeitungen immer wieder Anzeigen, wie zum Beispiel *Katzenbabys zu verschenken, ...* Die meisten nehmen sich doch dann ein Kätzchen, das man so kriegt, oder!? Ist so ein Schutzvertrag nicht für Züchter gedacht?
      -----------------> GO VEGGIE ! ! ! <------------------
      Hallo Anne,
      der Schutzvertrag ist nicht nur für Züchter, sondern ist Standard bei Tierheimen und anerkannten Tierschutzorganisationen.
      Er soll zum einen verhindern, dass sich für professionelle Händler das Geschäft nicht lohnt und damit Schlimmes für das Tier vermieden wird ( Tierversuche, Bekleidungsindustrie)
      Auch soll ein späteres Aussetzen des Tieres verhindert werden, deswegen mein Vorschlag Tätowieren/Chippen/Registrieren, um die Sache zusätzlich zu erschweren.
      Auch steht in einem guten Vertrag die Verpflichtung zur Kastration drin, man will ja nicht fördern, gegen was man täglich anrennt, nämlich der unerwünschten Vermehrung.
      Natürlich kann man Kätzchen auch so bekommen. Aber eben aus den oben genannten Gründen sollte jeder verantwortungsvolle Katzenhalter/abgeber auf so einen Vertrag bestehen. Ich weiß, dass das viel zu selten, eher wahrscheinlich so gut wie nie, von privat gemacht wird.
      Natürlich erwartet nicht jedes leichtsinnig hergegebene Tier ein solches Schicksal, aber leider immer noch zu viele.
      Und jedes Katzenleben ist schützenswert, ob es sich um eine Rassekatze handelt oder nicht.

      LG minnie

      Ich sehe grad, Sandra war mal wieder schneller als ich :biggrin: :wink:

      Liebe Grüße von Christine mit Minnie und Miro von der Katzenhilfe in und um Würzburg

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