Züchter Vetrag so i.Ordnung.??

      Hey Sunny, ich wollte ja gar nicht rechthaberisch sein, aber slbst wenn ich ihn freu laufen lassen wolle würde, dürfte ich es ja nichtmal, laut vertrag. dann könnte ich mir ja nie n norweger halten, in der wohnung nicht und mit auslauf auch nicht, weißt du was ich miene? laut zücherin darf er ja nur in der wohnung gehalten werden, und dann denke ich wird das ok sein, sie wird schon wissen ob es geht.
      sorry, wenn ich mir meinen text von vorhin durchlese, hört der sich ein wenig besserwisserisch an, das wollte ich so nicht. :wink:
      gruß piewie
      Liebe Grüße Piewie
      Zum Thema Vertrag kann ich euch nur sagen: schreiben kann man viel - aber ob's hinterher vor Gericht anerkannt wird, ist sehr fraglich. Egal, ob beide unterschrieben haben oder nicht. Ob das mit dem Besuchsrecht (halte ich auch für sehr fragwürdig) oder mit dem Gewährleistungsausschluss:

      Wie viele hier wissen, hatte ich im März unseren Zweitkater Dobby bekommen im Alter von 13 Wochen. Mit 4-seitigem Vertrag. Stand auch drin, dass Gewährleistung ausgeschlossen ist usw. usw.
      Dobby starb eine Woche später an FIP.
      Auf die ganze schlimme Geschichte möchte ich gar nicht mehr eingehen, man kann sie hier auch nachlesen.
      Das Ganze kostete mich damals zusätzlich zu den 550 Euro Anschaffungskosten noch 350 Euro für den Tierarzt - bis die niederschmetternde Diagnose feststand und es keine Hilfe mehr gab.
      Die Züchterin wollte mir den Kaufpreis zurück erstatten (in Raten!), nicht aber die Behandlungskosten. Obwohl der Kleine schon mit den Krankheitszeichen (die ich als Laie jedoch nicht erkannte) zu uns kam.
      Letztendlich habe ich sie verklagt, weil ich nur 300 Euro erstattet bekam.

      Vor ein paar Wochen war die Verhandlung und die Züchterin hatte keine Chance. Als geschäftsmäßige Züchterin gilt sie als Kauffrau und gemäß HGB hat sie zu beweisen(!), dass der Kater gesund war, als er zu mir kam. Und das kann sie natürlich nicht (wie auch?). Erschreckend daran ist für mich nur, dass die Richterin aufgrund einer falschen Gegendarstellung davon ausgegangen war, dass der Kater schon 3 Monate bei mir war, bevor er starb. Und trotzdem hätte ich Recht bekommen. Katze = Sache. Also gilt die 6-monatige Sachmängelhaftung. In meinem Fall war das Urteil zwar gerecht, weil Dobby wirklich schon todkrank übergeben wurde, aber in anderen Fällen ist das schon harter Tobak für einen Züchter, der evtl. nach 5 Monaten belangt wird.

      In sofern kann eigentlich nur ein Anwalt genau beurteilen, in wie fern der Vertrag bedenklich ist oder nicht.

      LG Sandra
      Ein Hund kommt, wenn du ihn rufst - Eine Katze nimmt es wohlwollend zur Kenntnis und kommt ggf. später darauf zurück :wink:
      Eine ehrliche Meinung aus dem Bauch heraus? :think:

      Ich denke, ein Katzenkauf sollte auf einer Vertrauensbasis stattfinden. Man lernt sich im Vorfeld kennen, besucht die Katze ein-zwei Mal oder öfter (je nach Entfernung), unterhält sich auch mal ausgiebig mit den Züchtern und dann sollte man entscheiden können, ob die Katze mit gutem Gewissen den Besitzer wechseln kann oder nicht.

      Natürlich kann man sich irren und es wäre schlimm, wenn es zu Lasten des Tieres gehen würde - aber ich würde keine Katze von jemandem abnehmen, der einen vierseitigen Kaufvertrag mit solchen Klauseln auf den Tisch legt.

      Von unserem Züchtern wurde auch "nur" so ein "oberflächlicher" Vertrag von einer Seite ausgefertigt, in dem die grundlegenden Dinge aufgeführt waren, aber für alles anderen kann man sich jederzeit persönlich einigen.

      Wir haben die Option, unseren Kater lebenslang zurückzugeben, sollte es zu Problemen irgendwelcher Art kommen - das finde ich super. Ich würde ihn freiwillig niemals hergeben, aber wenn es wirklich mal aus irgendeinem Grunde so kommen müsste, wüsste ich dass er es gut hätte. Außerdem haben uns auch unsere Züchter besucht. Und Winterberg (Sauerland) liegt auch nicht direkt neben Oberhausen :wink: - aber sie sind quer durch DE gefahren um alle ihre Kitten zu besuchen (nach Rücksprache). Ich hab mich drüber gefreut, dass sie sich so interessieren und war auch stolz zu zeigen, wie ihr Ex-Katerchen bei uns so lebt und was für ein Prachtkerlchen draus geworden ist.

      Für mich ist Vertrauen wirklich wichtig - von beiden Seiten. Auch wenn man schlechte Erfahrungen mit Menschen gemacht hat, darf man nicht jedem anderen die wildesten Dinge unterstellen. Du unterschreibst einen Kaufvertrag, die Katze gilt (traurigerweise) als Sache und wenn Du das Tier bezahlst, bist Du dafür verantwortlich und sie gehört nun mal auch 100% Dir! Blödes Beispiel - aber ein Autohaus kommt ja auch nicht wieder und holt Dir Dein Auto weg, wenn Du es nicht wäschst... bitte das Beispiel jetzt nicht zu ernst nehmen, es ist nur zum Verdeutlichen gedacht. Im Zweifelsfall gilt immer noch das BGB!

      Da hilft alles nichts, und ich würde irgendwelche Rückanspruchsklauseln oder Übernahme von Tierarztkosten ohne dass Du Deine Katze bei Dir hast auf keinen Fall unterschreiben. Entweder möchte die Züchterin Dir die Katze verkaufen - oder sie traut Dir die Aufzucht nicht zu und sollte sie behalten.
      "A reader lives a thousand lives before he dies.
      The man who never reads lives only one." (George R. R. Martin)

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von „Kobold“ ()

      @ little

      Ein Vertrag ist immer nur so gut wie die Partner sich vertrauen. Jeder Vertrag bietet Lücken in die man hineinklagen kann. Das Problem ist, im Zivilrecht beim Amtsgericht kann erst mal alles passieren. Die Gerichte sind nicht an irgendwelche Richtlinien gebunden, Richter kennen sich oft genug null komma null aus weil sie jedem Mist von Knallerbsenstrauch bis zur illegalen Schrottentsorgung auf den Tisch kriegen, viele Fälle werden aufgrund fehlender Kapazitäten nur durchgewunken, soll sich doch bittschön die nächste Instanz drum kümmern. Es kommt auf Richter und Tageslaune an, auf Zitate der Anwälte und weiß der Kuckuck noch was.

      Nirgendwo ist es so schwer aus "Recht haben" ein "Recht bekommen" zu kriegen wie beim Amtsgericht.

      Ich persönlich würde z.B. von einem guten Vertrag erwarten, daß er nicht nur die Redewendung "artgerechte Haltung" gebraucht, sondern absteckt was darunter zu verstehen ist.

      Mein Tierschutz-/Vermittlungsvertrag ist verdammt klein und eng beschrieben und geht grad noch so so auf eine Seite, da ist sicher doppelt bis deimal so viel Info drin wie auf Deinem.

      Grüße
      Tina
      Hallo an alle,
      danke euch für die vielen meinungen und erfahrungen!!
      ich habe den vertrag nun unterschrieben und mich mit der züchterin nochmal in ruhe über artgerechte haltung unterhalten. im prinzip ist es ja eh nciht so wichtig, denn artgerecht im sinne von gut ergehen werde ich ihn auf jeden fall!
      ich bin nun aber um einiges schlauer und weiß, was passieren kann und was nicht.
      ich wünsche euch noh einen schönen abend!
      danke und gruß piewie
      Liebe Grüße Piewie